Grundlage für den Strafausspruch ist der Schuldspruch, womit auch die Berufung gegen den Strafausspruch ihre Argumente auf der Basis der den Schuldspruch tragenden Feststellungen zu entwickeln hat
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Eine die titelmäßige Leistung auf- oder abwertende Klausel ist im Exekutionsantrag (nur) dann anzugeben, wenn sie sich konkret auf den betriebenen Betrag auswirkt
Der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach § 93 Abs 1 JN kann gegenüber Verbrauchern nur mit der Beschränkung des § 14 Abs 1 KSchG begründet werden
Da der sich aus einem Kaufvertrag ergebende Herausgabeanspruch nach §§ 1050 iVm 1064 ABGB nicht von vornherein und seiner Natur nach auf wiederkehrende Leistungen gerichtet ist, liegt kein Anwendungsfall des § 1480 ABGB vor und er verjährt in 30 Jahren
Unter der Voraussetzung der schlüssigen Behauptung eines im objektiven Zusammenhang stehenden Anspruchs unternehmen die Kläger nicht den "Versuch", eine Zuständigkeit "zu begründen"; sie nehmen vielmehr einen zulässigen Gerichtsstand in Anspruch
Auch wenn der gepfändete Geschäftsanteil an einer GmbH vom Verpflichteten nachträglich verkauft wurde, ist ein Vermögensnachteil des Verpflichteten erst in einem Verfahrensstadium offenkundig, in dem bereits ein Schätzungsgutachten vorliegt und daher der Verkauf des Geschäftsanteils ...
Anders als die Unterstützung für Arbeitnehmer, zu denen im gegebenen Zusammenhang auch leitende Angestellte zählen, ist eine solche für Organmitglieder nicht nach § 66a AktG privilegiert
Grundlage für den Strafausspruch ist der Schuldspruch, womit auch die Berufung gegen den Strafausspruch ihre Argumente auf der Basis der den Schuldspruch tragenden Feststellungen zu entwickeln hat
Da der sich aus einem Kaufvertrag ergebende Herausgabeanspruch nach §§ 1050 iVm 1064 ABGB nicht von vornherein und seiner Natur nach auf wiederkehrende Leistungen gerichtet ist, liegt kein Anwendungsfall des § 1480 ABGB vor und er verjährt in 30 Jahren
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Unter der Voraussetzung der schlüssigen Behauptung eines im objektiven Zusammenhang stehenden Anspruchs unternehmen die Kläger nicht den "Versuch", eine Zuständigkeit "zu begründen"; sie nehmen vielmehr einen zulässigen Gerichtsstand in Anspruch
Eine die titelmäßige Leistung auf- oder abwertende Klausel ist im Exekutionsantrag (nur) dann anzugeben, wenn sie sich konkret auf den betriebenen Betrag auswirkt
Auch wenn der gepfändete Geschäftsanteil an einer GmbH vom Verpflichteten nachträglich verkauft wurde, ist ein Vermögensnachteil des Verpflichteten erst in einem Verfahrensstadium offenkundig, in dem bereits ein Schätzungsgutachten vorliegt und daher der Verkauf des Geschäftsanteils ...
Der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach § 93 Abs 1 JN kann gegenüber Verbrauchern nur mit der Beschränkung des § 14 Abs 1 KSchG begründet werden
Anders als die Unterstützung für Arbeitnehmer, zu denen im gegebenen Zusammenhang auch leitende Angestellte zählen, ist eine solche für Organmitglieder nicht nach § 66a AktG privilegiert

