Grundlage für den Strafausspruch ist der Schuldspruch, womit auch die Berufung gegen den Strafausspruch ihre Argumente auf der Basis der den Schuldspruch tragenden Feststellungen zu entwickeln hat
Der Anspruch nach § 373b StPO besteht nicht nur bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, sondern auch dann, wenn sich der Verurteilte oder (im selbständigen Verfallverfahren) ein Haftungsbeteiligter in vollstreckbarer Form, also insbesondere mit gerichtlichem Vergleich, zum Ersatz der ...
Beim Vermögensausgleich ist auch zu berücksichtigen, inwieweit jedem Ehegatten durch die Einbringung oder Verwendung ehelicher Mittel im bzw für ein Unternehmen Vorteile entstanden und diese Mittel aus den Gewinnen des Unternehmens stammten
Der Liegenschaftseigentümer, der sich mit der Eigentumsfreiheitsklage gegen die Anmaßung einer Dienstbarkeit wendet, muss die Anmaßung der Servitut an seiner Sache behaupten und beweisen; es handelt sich dabei um eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Berechtigung des Klagebegehrens
Da der sich aus einem Kaufvertrag ergebende Herausgabeanspruch nach §§ 1050 iVm 1064 ABGB nicht von vornherein und seiner Natur nach auf wiederkehrende Leistungen gerichtet ist, liegt kein Anwendungsfall des § 1480 ABGB vor und er verjährt in 30 Jahren
Ein von einem Online-Fernsehübertragungsbetreiber kommerziellen Kunden angebotener Dienst, der es über eine Cloud-Hosting-Lösung oder mittels vor Ort zur Verfügung gestellter Hard- und Software und jeweils auf Initiative seiner Endnutzer ermöglicht, Sendungen fortlaufend oder gezielt ...
Das Recht zum Widerruf einer Schenkung nach § 1266 ABGB analog verjährt nicht in 3 Jahren, sondern erst in 30 Jahren
Eine Minderung wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen nach Art 21.3 UB00 kann auch bei einer nach Art 6.2 UB00 versicherten Verletzung (Zerreißungen von Gliedmaßen, an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Knorpeln) in Betracht kommen
Grundlage für den Strafausspruch ist der Schuldspruch, womit auch die Berufung gegen den Strafausspruch ihre Argumente auf der Basis der den Schuldspruch tragenden Feststellungen zu entwickeln hat
Da der sich aus einem Kaufvertrag ergebende Herausgabeanspruch nach §§ 1050 iVm 1064 ABGB nicht von vornherein und seiner Natur nach auf wiederkehrende Leistungen gerichtet ist, liegt kein Anwendungsfall des § 1480 ABGB vor und er verjährt in 30 Jahren
Der Anspruch nach § 373b StPO besteht nicht nur bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, sondern auch dann, wenn sich der Verurteilte oder (im selbständigen Verfallverfahren) ein Haftungsbeteiligter in vollstreckbarer Form, also insbesondere mit gerichtlichem Vergleich, zum Ersatz der ...
Ein von einem Online-Fernsehübertragungsbetreiber kommerziellen Kunden angebotener Dienst, der es über eine Cloud-Hosting-Lösung oder mittels vor Ort zur Verfügung gestellter Hard- und Software und jeweils auf Initiative seiner Endnutzer ermöglicht, Sendungen fortlaufend oder gezielt ...
Beim Vermögensausgleich ist auch zu berücksichtigen, inwieweit jedem Ehegatten durch die Einbringung oder Verwendung ehelicher Mittel im bzw für ein Unternehmen Vorteile entstanden und diese Mittel aus den Gewinnen des Unternehmens stammten
Das Recht zum Widerruf einer Schenkung nach § 1266 ABGB analog verjährt nicht in 3 Jahren, sondern erst in 30 Jahren
Der Liegenschaftseigentümer, der sich mit der Eigentumsfreiheitsklage gegen die Anmaßung einer Dienstbarkeit wendet, muss die Anmaßung der Servitut an seiner Sache behaupten und beweisen; es handelt sich dabei um eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Berechtigung des Klagebegehrens
Eine Minderung wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen nach Art 21.3 UB00 kann auch bei einer nach Art 6.2 UB00 versicherten Verletzung (Zerreißungen von Gliedmaßen, an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Knorpeln) in Betracht kommen

