Die analoge Anwendung des § 82 GmbHG auf eine KG, deren einziger Komplementär eine GmbH ist, bedeutet, dass grundsätzlich jede Zuwendung der KG an ihre Gesellschafter oder an die Gesellschafter der Komplementär-GmbH, die nicht Gewinnverwendung ist, verboten ist
ISd § 157 Abs 2 StPO verbotene Umgehung kommt nur dann in Betracht, wenn der Berufsgeheimnisträger durch rechtlich fassbare und dem Staat zurechenbare Einflussnahme auf seine freie Willensbildung zur Weitergabe geschützter Information veranlasst wird; ein nach den Vorschriften der §§ 125 ff ...
Die als Grundbuchsurkunde vorgelegte „Vergleichsausfertigung - Teilausfertigung“ musste als elektronische Ausfertigung zwar nicht unterfertigt werden; aus ihrer Bezeichnung (Teilausfertigung) und ihrem Erscheinungsbild ergibt sich aber eindeutig, dass sie den Inhalt des Scheidungsvergleichs ...
Der erkennende Senat schließt sich der vorherrschenden Lehrmeinung angesichts des klaren, nicht durch ergänzende Spezialregelungen eingeschränkten - Wortlauts des § 49e Abs 9 MRG an, der eine ausdrückliche Rückwirkungsanordnung enthält
Die Rügeobliegenheit entfällt nicht allein dadurch, dass im Vertrag eine bestimmte Eigenschaft der Sache zugesichert wurde
Der digitalen Bearbeitung der Handschrift eines Menschen („Bettis Hand“) mangelt es an der erforderlichen schöpferischen Eigenart und sie ist auch kein Werk zweiter Hand
Die unterlassene Fertigstellung der Arbeiten ist nicht anders zu beurteilen als deren mangelhafte Ausführung; entstehen die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Mieters doch in beiden Fällen anlässlich jedenfalls ursprünglich zu duldender Eingriffe, sodass der notwendige Konnex von Umfang ...
Es reicht nicht aus, dass der Unternehmer ohne zugrunde liegende vertragliche Vereinbarung lediglich de facto unter Einhaltung einer angemessenen Frist bei deren Beginn auf die Erklärungsbedeutung des Verbraucherverhaltens und auf die Möglichkeit des Widerrufs hinweist
Die analoge Anwendung des § 82 GmbHG auf eine KG, deren einziger Komplementär eine GmbH ist, bedeutet, dass grundsätzlich jede Zuwendung der KG an ihre Gesellschafter oder an die Gesellschafter der Komplementär-GmbH, die nicht Gewinnverwendung ist, verboten ist
Die Rügeobliegenheit entfällt nicht allein dadurch, dass im Vertrag eine bestimmte Eigenschaft der Sache zugesichert wurde
ISd § 157 Abs 2 StPO verbotene Umgehung kommt nur dann in Betracht, wenn der Berufsgeheimnisträger durch rechtlich fassbare und dem Staat zurechenbare Einflussnahme auf seine freie Willensbildung zur Weitergabe geschützter Information veranlasst wird; ein nach den Vorschriften der §§ 125 ff ...
Der digitalen Bearbeitung der Handschrift eines Menschen („Bettis Hand“) mangelt es an der erforderlichen schöpferischen Eigenart und sie ist auch kein Werk zweiter Hand
Die als Grundbuchsurkunde vorgelegte „Vergleichsausfertigung - Teilausfertigung“ musste als elektronische Ausfertigung zwar nicht unterfertigt werden; aus ihrer Bezeichnung (Teilausfertigung) und ihrem Erscheinungsbild ergibt sich aber eindeutig, dass sie den Inhalt des Scheidungsvergleichs ...
Die unterlassene Fertigstellung der Arbeiten ist nicht anders zu beurteilen als deren mangelhafte Ausführung; entstehen die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Mieters doch in beiden Fällen anlässlich jedenfalls ursprünglich zu duldender Eingriffe, sodass der notwendige Konnex von Umfang ...
Der erkennende Senat schließt sich der vorherrschenden Lehrmeinung angesichts des klaren, nicht durch ergänzende Spezialregelungen eingeschränkten - Wortlauts des § 49e Abs 9 MRG an, der eine ausdrückliche Rückwirkungsanordnung enthält
Es reicht nicht aus, dass der Unternehmer ohne zugrunde liegende vertragliche Vereinbarung lediglich de facto unter Einhaltung einer angemessenen Frist bei deren Beginn auf die Erklärungsbedeutung des Verbraucherverhaltens und auf die Möglichkeit des Widerrufs hinweist

