Eine bei der zuständigen Gewerbebehörde eingelangte Anzeige nach § 86 Abs 1 GewO kann vom Gewerbeinhaber nicht mehr zurückgenommen werden, es treten die Rechtsfolgen des § 86 Abs 1 und § 85 Z 7 GewO ein: Die Gewerbeberechtigung endet, es bleibt nur die Möglichkeit ein Gewerbe neu anzumelden
Wenn Amtsdolmetscher nicht zur Verfügung stehen, dürfen andere geeignete Personen als Dolmetscher herangezogen werden
Im vorliegenden Fall ist die Rechtslagenänderung, wodurch die Bekämpfung von Entscheidungen der ("neuen" erstinstanzlichen) Verwaltungsgerichte mittels Revisionen eingeführt wurde, bereits mit 1. Jänner 2014 und sohin mehr als ein Jahr vor dem Zeitpunkt der Abtretung der gegenständlichen ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Während nach dieser Gesetzesbestimmung der Standortgemeinde in einem Feststellungsverfahren Parteistellung und das Recht, Beschwerde an das BVwG (sowie gegen dessen Entscheidung Revision an den VwGH) zu erheben, eingeräumt sind, kommt das Recht, einen Antrag auf Feststellung zu stellen, neben dem ...
Die Sukzessivbeschwerde bildet eine Einheit; eine nach ihrer Einbringung beim VfGH und vor ihrer Abtretung an den VwGH eintretende Klaglosstellung oder Gegenstandslosigkeit führt zur Wahrnehmung durch den VwGH durch Einstellung des Verfahrens und nicht zur Zurückweisung infolge Unzulässigkeit der ...
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im März 2016
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine bei der zuständigen Gewerbebehörde eingelangte Anzeige nach § 86 Abs 1 GewO kann vom Gewerbeinhaber nicht mehr zurückgenommen werden, es treten die Rechtsfolgen des § 86 Abs 1 und § 85 Z 7 GewO ein: Die Gewerbeberechtigung endet, es bleibt nur die Möglichkeit ein Gewerbe neu anzumelden
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Im vorliegenden Fall ist die Rechtslagenänderung, wodurch die Bekämpfung von Entscheidungen der ("neuen" erstinstanzlichen) Verwaltungsgerichte mittels Revisionen eingeführt wurde, bereits mit 1. Jänner 2014 und sohin mehr als ein Jahr vor dem Zeitpunkt der Abtretung der gegenständlichen ...
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