Die Stellung eines im Auslands-Unterhaltsverfahren zur Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalts entspricht grundsätzlich der des nach § 64 ZPO beigegebenen Verfahrenshilfeanwalts
Die Aufzählung in § 252 Abs 2 Z 2 ASVG ist taxativ
Die Qualifikationsfälle des § 39 Abs 1 FinStrG sind iSe alternativen Mischdelikts rechtlich gleichwertig
Ohne gegenteilige Hinweise ist bei Vorlage der Sparurkunde und des Einantwortungsbeschlussses von einem ausreichenden Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge auszugehen
Liegen im (ersten) Verlängerungszeitraum wiederum Versicherungsmonate nach § 8 Abs 1 Z 2 lit a, d, e und g ASVG, verlängern diese nochmals den (bereits verlängerten) Rahmenzeitraum
Die Beweislast dafür, dass bei einer Beschlussfassung durch schriftliche Stimmabgabe im Aufsichtsrat gem § 92 Abs 3 AktG nicht alle Aufsichtsratsmitglieder von der Abstimmung im schriftlichen Weg Kenntnis hatten, trifft die AG
Die Aufhebung der Gemeinschaft tritt bei teilbaren Nachlassforderungen ex lege ein; mit Einantwortung zerfällt eine teilbare Nachlassforderung in selbständige obligatorische Teilforderungen
Die konfessorische Klage kann als Feststellungsklage sowie als Klage auf Einverleibung nur gegen alle Eigentümer des angeblich dienstbaren Grundstücks erhoben werden, als Leistungsklage hingegen (mit den - wahlweise oder kumulativ gestellten - Begehren auf Beseitigung der Beeinträchtigung, ...
Die Stellung eines im Auslands-Unterhaltsverfahren zur Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalts entspricht grundsätzlich der des nach § 64 ZPO beigegebenen Verfahrenshilfeanwalts
Liegen im (ersten) Verlängerungszeitraum wiederum Versicherungsmonate nach § 8 Abs 1 Z 2 lit a, d, e und g ASVG, verlängern diese nochmals den (bereits verlängerten) Rahmenzeitraum
Die Aufzählung in § 252 Abs 2 Z 2 ASVG ist taxativ
Die Beweislast dafür, dass bei einer Beschlussfassung durch schriftliche Stimmabgabe im Aufsichtsrat gem § 92 Abs 3 AktG nicht alle Aufsichtsratsmitglieder von der Abstimmung im schriftlichen Weg Kenntnis hatten, trifft die AG
Die Qualifikationsfälle des § 39 Abs 1 FinStrG sind iSe alternativen Mischdelikts rechtlich gleichwertig
Die Aufhebung der Gemeinschaft tritt bei teilbaren Nachlassforderungen ex lege ein; mit Einantwortung zerfällt eine teilbare Nachlassforderung in selbständige obligatorische Teilforderungen
Ohne gegenteilige Hinweise ist bei Vorlage der Sparurkunde und des Einantwortungsbeschlussses von einem ausreichenden Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge auszugehen
Die konfessorische Klage kann als Feststellungsklage sowie als Klage auf Einverleibung nur gegen alle Eigentümer des angeblich dienstbaren Grundstücks erhoben werden, als Leistungsklage hingegen (mit den - wahlweise oder kumulativ gestellten - Begehren auf Beseitigung der Beeinträchtigung, ...

