Es ist Sache der Beteiligten, hinsichtlich zuvor nicht protokollierter Details der technischen Aufnahme von ihrem Recht nach § 271 Abs 1 letzter Satz StPO Gebrauch zu machen
Gerade in einem niedrigen Einkommensbereich ist eine billige Lösung schwer zu erreichen, wenn die Gerichte sich strikt an starre Grenzwerte halten müssten, was im Gesetz auch gar nicht vorgesehen ist
Dass der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG bei Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung ausgeschlossen ist, entspricht stRsp
Die Anzeigeobliegenheit nach Art 7.1. UVB 2005 greift schon dann, wenn der Unfall „voraussichtlich“ eine Leistungspflicht herbeiführt; dazu genügt die Kenntnis des Versicherungsnehmers von der nicht nur entfernten Möglichkeit, dass eine Leistungspflicht des Versicherers entstehen könnte; der ...
§ 541 ABGB begründet kein Eintrittsrecht von Personen, die - wie die Klägerin als Stieftochter der Erblasserin - nicht selbst als gesetzliche Erben in Betracht gekommen wären
Ihm steht zwar die Einwendung zu, dass es ihm unmöglich sei, Abhilfe zu schaffen; dafür trifft ihn aber nicht nur die Behauptungs- und Beweislast, sondern ist diese auch streng auszulegen
Hat der Mieter bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung (§ 3 Abs 2 Z 2a MRG idF der WRN 2015) den Aufwand zur Erhaltung von mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten getragen, kann ein Aufwandersatzanspruch nach §§ 1097, 1036 ABGB nicht auf die damals noch nicht in Geltung stehende, den Vermieter ...
Art 1 Z 2 der 6. KH-RL schließt zwar die Direktlage eines Legalzessionars am Wohnsitz des Geschädigten aus, hindert aber nicht die Geltendmachung der im Wege der Legalzession übergegangenen Ansprüche
Es ist Sache der Beteiligten, hinsichtlich zuvor nicht protokollierter Details der technischen Aufnahme von ihrem Recht nach § 271 Abs 1 letzter Satz StPO Gebrauch zu machen
§ 541 ABGB begründet kein Eintrittsrecht von Personen, die - wie die Klägerin als Stieftochter der Erblasserin - nicht selbst als gesetzliche Erben in Betracht gekommen wären
Gerade in einem niedrigen Einkommensbereich ist eine billige Lösung schwer zu erreichen, wenn die Gerichte sich strikt an starre Grenzwerte halten müssten, was im Gesetz auch gar nicht vorgesehen ist
Ihm steht zwar die Einwendung zu, dass es ihm unmöglich sei, Abhilfe zu schaffen; dafür trifft ihn aber nicht nur die Behauptungs- und Beweislast, sondern ist diese auch streng auszulegen
Dass der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG bei Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung ausgeschlossen ist, entspricht stRsp
Hat der Mieter bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung (§ 3 Abs 2 Z 2a MRG idF der WRN 2015) den Aufwand zur Erhaltung von mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten getragen, kann ein Aufwandersatzanspruch nach §§ 1097, 1036 ABGB nicht auf die damals noch nicht in Geltung stehende, den Vermieter ...
Die Anzeigeobliegenheit nach Art 7.1. UVB 2005 greift schon dann, wenn der Unfall „voraussichtlich“ eine Leistungspflicht herbeiführt; dazu genügt die Kenntnis des Versicherungsnehmers von der nicht nur entfernten Möglichkeit, dass eine Leistungspflicht des Versicherers entstehen könnte; der ...
Art 1 Z 2 der 6. KH-RL schließt zwar die Direktlage eines Legalzessionars am Wohnsitz des Geschädigten aus, hindert aber nicht die Geltendmachung der im Wege der Legalzession übergegangenen Ansprüche

