In unterhaltsrechtlicher Hinsicht ist eine Selbstversicherung nach § 19a ASVG der gesetzlichen Pflichtversicherung gleichzustellen
Die rein eigennützige Verbauung oder sonstige Veränderung allgemeiner Teile der Liegenschaft durch einen der Miteigentümer stellt keine Maßnahme der Verwaltung der gemeinsamen Liegenschaft dar
Die Mäßigung der Provision ist direkt proportional zu den Pflichtverletzungen des Maklers vorzunehmen; wie sich die Pflichtverletzung auf die Abwicklung des Geschäfts ausgewirkt hat, ist hingegen ohne Bedeutung
Das Vorbringen im Erlagsantrag, die Zweitantragsgegnerin veranlasse nicht die Wohnungseigentumsbegründung, die gesamte Liegenschaft sei „streitverfangen“ und es sei nach beinahe zehn Jahren immer noch nicht absehbar, wann und ob überhaupt Wohnungseigentum begründet werde, weshalb die ...
Art 13.1. MKRB 2010 konkretisiert nicht die Voraussetzungen, unter denen der Versicherer sein Kündigungsrecht aus sachlich nachvollziehbaren Kriterien ausüben kann; wird dem Versicherer eine völlig undeterminierte Kündigungsmöglichkeit beim ersten – noch so kleinen – ...
Dem Mieter ist das grobe Verschulden derjenigen Personen zuzurechnen, deren er sich zur Bezahlung des Mietzinses bedient
Das Recht auf Wahrung der Geheimsphäre ist in § 16 ABGB grundgelegt; es schützt sowohl gegen das Eindringen in die Privatsphäre der Person als auch gegen die Verbreitung rechtmäßig erlangter Information aus der und über die Geheimsphäre; Schutzgegenstand ist die Privatheit der Person und ...
Durch die Vereinbarung einer Konventionalstrafe tritt grundsätzlich eine Verlagerung der Beweislast zu Ungunsten des Schuldners ein; ihn trifft die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen von Mäßigungskriterien, wozu auch die unbillige Höhe der Konventionalstrafe gehört; das schließt ...
In unterhaltsrechtlicher Hinsicht ist eine Selbstversicherung nach § 19a ASVG der gesetzlichen Pflichtversicherung gleichzustellen
Art 13.1. MKRB 2010 konkretisiert nicht die Voraussetzungen, unter denen der Versicherer sein Kündigungsrecht aus sachlich nachvollziehbaren Kriterien ausüben kann; wird dem Versicherer eine völlig undeterminierte Kündigungsmöglichkeit beim ersten – noch so kleinen – ...
Die rein eigennützige Verbauung oder sonstige Veränderung allgemeiner Teile der Liegenschaft durch einen der Miteigentümer stellt keine Maßnahme der Verwaltung der gemeinsamen Liegenschaft dar
Dem Mieter ist das grobe Verschulden derjenigen Personen zuzurechnen, deren er sich zur Bezahlung des Mietzinses bedient
Die Mäßigung der Provision ist direkt proportional zu den Pflichtverletzungen des Maklers vorzunehmen; wie sich die Pflichtverletzung auf die Abwicklung des Geschäfts ausgewirkt hat, ist hingegen ohne Bedeutung
Das Recht auf Wahrung der Geheimsphäre ist in § 16 ABGB grundgelegt; es schützt sowohl gegen das Eindringen in die Privatsphäre der Person als auch gegen die Verbreitung rechtmäßig erlangter Information aus der und über die Geheimsphäre; Schutzgegenstand ist die Privatheit der Person und ...
Das Vorbringen im Erlagsantrag, die Zweitantragsgegnerin veranlasse nicht die Wohnungseigentumsbegründung, die gesamte Liegenschaft sei „streitverfangen“ und es sei nach beinahe zehn Jahren immer noch nicht absehbar, wann und ob überhaupt Wohnungseigentum begründet werde, weshalb die ...
Durch die Vereinbarung einer Konventionalstrafe tritt grundsätzlich eine Verlagerung der Beweislast zu Ungunsten des Schuldners ein; ihn trifft die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen von Mäßigungskriterien, wozu auch die unbillige Höhe der Konventionalstrafe gehört; das schließt ...

