Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Letztmalige Vorkehrungen dürfen nur Maßnahmen betreffen, die mit dem erloschenen Wasserrecht und seinen Anlagen in Zusammenhang stehen; sie dürfen nur soweit aufgetragen werden, als sie aus öffentlichen Rücksichten oder im Interesse anderer Wasserberechtigter oder von Anrainern notwendig sind; ...
Allein der Umstand, dass das Gericht Tatsachenüberzeugungen auch unter dem Titel der Beweiswürdigung zum Ausdruck brachte und Gründe für seine Überzeugung schließlich im Rahmen weiterer (der Sache nach rechtlicher) Erwägungen darlegte, stellt per se keine relevante Verletzung ...
Eine Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn sich die Behörde bei der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes mit dem Akteninhalt hinsichtlich der dort festgehaltenen Tatsachen in Widerspruch gesetzt hat, wenn also der Akteninhalt unrichtig wiedergegeben wurde, nicht aber, wenn Feststellungen ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Eichung eines Gerätes kann auch auf andere Weise als durch Einholung eines Eichscheines bewiesen werden; ein solcher Beweis muss nach der hg Rsp aber aus der Sphäre des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen stammen; so kann der Beweis durch entsprechende Auskunft eines Bediensteten des ...
Gem § 21 Abs 7 BFA-VG kann - trotz Vorliegens eines diesbezüglichen Antrages - (ausnahmsweise) von der Durchführung einer Verhandlung ua dann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt aus der Aktenlage iVm der Beschwerde geklärt erscheint
Schriftliche Anbringen bedürfen nicht notwendig einer Unterschrift des Einschreiters; das folgt aus § 13 Abs 4 AVG, wonach bei Zweifeln über die Identität des Einschreiters und der Authentizität des Anbringens § 13 Abs 3 AVG mit der Maßgabe sinngemäß gilt, dass das Anbringen nach ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Letztmalige Vorkehrungen dürfen nur Maßnahmen betreffen, die mit dem erloschenen Wasserrecht und seinen Anlagen in Zusammenhang stehen; sie dürfen nur soweit aufgetragen werden, als sie aus öffentlichen Rücksichten oder im Interesse anderer Wasserberechtigter oder von Anrainern notwendig sind; ...
Die Eichung eines Gerätes kann auch auf andere Weise als durch Einholung eines Eichscheines bewiesen werden; ein solcher Beweis muss nach der hg Rsp aber aus der Sphäre des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen stammen; so kann der Beweis durch entsprechende Auskunft eines Bediensteten des ...
Allein der Umstand, dass das Gericht Tatsachenüberzeugungen auch unter dem Titel der Beweiswürdigung zum Ausdruck brachte und Gründe für seine Überzeugung schließlich im Rahmen weiterer (der Sache nach rechtlicher) Erwägungen darlegte, stellt per se keine relevante Verletzung ...
Gem § 21 Abs 7 BFA-VG kann - trotz Vorliegens eines diesbezüglichen Antrages - (ausnahmsweise) von der Durchführung einer Verhandlung ua dann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt aus der Aktenlage iVm der Beschwerde geklärt erscheint
Eine Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn sich die Behörde bei der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes mit dem Akteninhalt hinsichtlich der dort festgehaltenen Tatsachen in Widerspruch gesetzt hat, wenn also der Akteninhalt unrichtig wiedergegeben wurde, nicht aber, wenn Feststellungen ...
Schriftliche Anbringen bedürfen nicht notwendig einer Unterschrift des Einschreiters; das folgt aus § 13 Abs 4 AVG, wonach bei Zweifeln über die Identität des Einschreiters und der Authentizität des Anbringens § 13 Abs 3 AVG mit der Maßgabe sinngemäß gilt, dass das Anbringen nach ...

