Die Erklärung des Beitritts (erst) im Rechtsmittel ist zulässig; der Widerruf eines Beitritts als Nebenintervenient samt anschließendem „Seitenwechsel“ ist ebenfalls grundsätzlich zulässig
Dass die Revisionsrekurswerberin schon bisher im Sprengel des Erstgerichts unternehmerisch tätig war, ist nicht ausschlaggebend, weil § 29 UGB nicht auf die geschäftliche Tätigkeit sondern auf die Eintragung im Firmenbuch an dem selben Ort oder in der selben Gemeinde abstellt
§ 1120 ABGB ist im Substitutionsfall auch analog auf den Übergang der Bestandsache vom Vorerben auf den Nacherben anzuwenden
Schulgeld für eine Privatschule kann als Sonderbedarf anerkannt werden; dabei muss aber ein im Kind liegender besonderer Grund gerade für diesen Ausbildungsweg sprechen
Hat ein Arbeitnehmer seine Kündigung erfolgreich bekämpft, so kann er im Rahmen der Anrechnung seines zwischenzeitlichen anderen Erwerbs bei der von seinem Arbeitgeber geschuldeten Nachzahlung des vertragsgemäßen Entgelts solche Aufwendungen, die er für ein Zwischendienstverhältnis zu tragen ...
Der ausdrücklich zu erklärende, unwiderrufliche und rechtswirksam bereits zum Zeitpunkt der Vertagung mögliche Verzicht auf Neudurchführung der Hauptverhandlung bezieht sich ausschließlich auf die im Verzichtszeitpunkt bereits durchgeführten und die nächstfolgende, nicht aber auf allfällige ...
Auch das von einer Behörde ausgeübte Sorgerecht steht unter dem Schutz des HKÜ
Auch im Anwendungsbereich des § 19 WGG gilt, dass die Abrechnung grundsätzlich liegenschaftsbezogen zu erfolgen hat
Die Erklärung des Beitritts (erst) im Rechtsmittel ist zulässig; der Widerruf eines Beitritts als Nebenintervenient samt anschließendem „Seitenwechsel“ ist ebenfalls grundsätzlich zulässig
Hat ein Arbeitnehmer seine Kündigung erfolgreich bekämpft, so kann er im Rahmen der Anrechnung seines zwischenzeitlichen anderen Erwerbs bei der von seinem Arbeitgeber geschuldeten Nachzahlung des vertragsgemäßen Entgelts solche Aufwendungen, die er für ein Zwischendienstverhältnis zu tragen ...
Dass die Revisionsrekurswerberin schon bisher im Sprengel des Erstgerichts unternehmerisch tätig war, ist nicht ausschlaggebend, weil § 29 UGB nicht auf die geschäftliche Tätigkeit sondern auf die Eintragung im Firmenbuch an dem selben Ort oder in der selben Gemeinde abstellt
Der ausdrücklich zu erklärende, unwiderrufliche und rechtswirksam bereits zum Zeitpunkt der Vertagung mögliche Verzicht auf Neudurchführung der Hauptverhandlung bezieht sich ausschließlich auf die im Verzichtszeitpunkt bereits durchgeführten und die nächstfolgende, nicht aber auf allfällige ...
§ 1120 ABGB ist im Substitutionsfall auch analog auf den Übergang der Bestandsache vom Vorerben auf den Nacherben anzuwenden
Auch das von einer Behörde ausgeübte Sorgerecht steht unter dem Schutz des HKÜ
Schulgeld für eine Privatschule kann als Sonderbedarf anerkannt werden; dabei muss aber ein im Kind liegender besonderer Grund gerade für diesen Ausbildungsweg sprechen
Auch im Anwendungsbereich des § 19 WGG gilt, dass die Abrechnung grundsätzlich liegenschaftsbezogen zu erfolgen hat

