Bei der Anwendung des § 69 Abs 3 AVG sowie des § 32 Abs 3 VwGVG kommt es allein auf das Verschulden des Entscheidenden, im Fall des § 32 Abs 3 VwGVG also des VwG, an
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Ein Vertreter bzw Rechtsbeistand schränkt die Möglichkeit der betroffenen Person nicht ein, im Verfahren selbständig zu handeln; sie kann selbständig eigene Verfahrenshandlungen neben dem Vertreter vornehmen
Nach dem klaren Gesetzeswortlaut hat eine Berichtigung in jeder Lage des Verfahrens, also auch noch in höherer Instanz, zu erfolgen; darüber hinaus ist die Berichtigung einer fehlerhaften Parteibezeichnung nach der Rsp auch noch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens zulässig; dies ...
Nach § 8 Abs 1 ZustG hat eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen; auch die Aufgabe einer Abgabestelle (selbst bei anschließender Obdachlosigkeit) stellt eine solche Änderung dar
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das Rekursgericht hat mit seiner Auslegung, wonach es bei Vorhandensein eines Staatsvertrags iSd § 57 Abs 1 ZPO (konkret des HPÜ) auf das Vorliegen eines der Ausnahmetatbestände des § 57 Abs 2 ZPO und damit insbesondere auf das tatsächliche Vollstreckungsverhalten in der Russischen Föderation ...
Gegenüber einem ausländischen Gesteller von Arbeitskräften tritt eine unmittelbare Schuldtilgung nur insoweit eintritt, als der Schuldner der Einkünfte (also der Beschäftiger) die 20%ige Abzugssteuer im Rahmen der Auszahlung des (restlichen) Entgelts einbehält und an das Finanzamt abführt
Bei der Anwendung des § 69 Abs 3 AVG sowie des § 32 Abs 3 VwGVG kommt es allein auf das Verschulden des Entscheidenden, im Fall des § 32 Abs 3 VwGVG also des VwG, an
Nach § 8 Abs 1 ZustG hat eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen; auch die Aufgabe einer Abgabestelle (selbst bei anschließender Obdachlosigkeit) stellt eine solche Änderung dar
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Ein Vertreter bzw Rechtsbeistand schränkt die Möglichkeit der betroffenen Person nicht ein, im Verfahren selbständig zu handeln; sie kann selbständig eigene Verfahrenshandlungen neben dem Vertreter vornehmen
Das Rekursgericht hat mit seiner Auslegung, wonach es bei Vorhandensein eines Staatsvertrags iSd § 57 Abs 1 ZPO (konkret des HPÜ) auf das Vorliegen eines der Ausnahmetatbestände des § 57 Abs 2 ZPO und damit insbesondere auf das tatsächliche Vollstreckungsverhalten in der Russischen Föderation ...
Nach dem klaren Gesetzeswortlaut hat eine Berichtigung in jeder Lage des Verfahrens, also auch noch in höherer Instanz, zu erfolgen; darüber hinaus ist die Berichtigung einer fehlerhaften Parteibezeichnung nach der Rsp auch noch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens zulässig; dies ...
Gegenüber einem ausländischen Gesteller von Arbeitskräften tritt eine unmittelbare Schuldtilgung nur insoweit eintritt, als der Schuldner der Einkünfte (also der Beschäftiger) die 20%ige Abzugssteuer im Rahmen der Auszahlung des (restlichen) Entgelts einbehält und an das Finanzamt abführt

