BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Überlegung des Klägers, § 530 Abs 1 Z 4 ZPO spreche nur von „schuldig gemacht“, weshalb dieser Wiederaufnahmegrund nicht zwingend an eine strafrechtliche Entscheidung gebunden sei, übersieht die hA, wonach der Tatbestand eine strafrechtlich erhebliche Amtspflichtverletzung des Richters ...
Eine Rechtsstreitigkeit nach § 15k Abs 3 MSchG setzt eine Bekanntgabe der Dienstnehmerin über Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der von ihr beanspruchten Teilzeitbeschäftigung, das Nichtzustandekommen einer Einigung zwischen der Dienstnehmerin und dem Dienstgeber, weiters einen Antrag des ...
Vorschriftswidriges Überlassen von Suchtmitteln (iSe Übertragung der Verfügungsgewalt an eine Person, die vorher noch keinen Gewahrsam an der Substanz hatte) ist unabhängig davon strafbar, ob eine konkrete Gefahr des Missbrauchs der übergebenen Substanz durch den Übernehmer oder Dritte und ein ...
Der Nebenintervenient einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage nach § 41 GmbHG ist streitgenössischer Nebenintervenient; ein Verfahren auf Nichtigerklärung eines Generalversammlungsbeschlusses einer GmbH ist hier ein Masseprozess, der von der Unterbrechungswirkung des § 7 IO erfasst wird
Soweit das Rekursgericht das rechtliche Interesse der Erstbeklagten am Obsiegen der Zweitbeklagten mit der Möglichkeit des einfachen Nebenintervenienten, Berufung für die Zweitbeklagte einzubringen, bejaht, übersieht es, dass dieser Umstand nicht das Interesse am Beitritt zu begründen vermag, ...
Dass eine am Stichtag 31. 12. 2007 aufrechte Eintragung in die Verteidigerliste iSd § 39 Abs 3 dritter Satz StPO aF auch nach seiner Streichung von der Rechtsanwaltsliste nicht (automatisch) gegenstandslos wurde, stellt eine vertretbare Rechtsansicht dar
Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, aufgrund der Zukunftsangst des Unterhaltspflichtigen infolge seiner Krankheit, der Höhe der Abfertigung, der dauerhaften Einkommenseinbuße durch die Pensionierung und der Tatsache, dass eine neuerliche Beschäftigung nicht in Frage gekommen sei, und er mit ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der Nebenintervenient einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage nach § 41 GmbHG ist streitgenössischer Nebenintervenient; ein Verfahren auf Nichtigerklärung eines Generalversammlungsbeschlusses einer GmbH ist hier ein Masseprozess, der von der Unterbrechungswirkung des § 7 IO erfasst wird
Die Überlegung des Klägers, § 530 Abs 1 Z 4 ZPO spreche nur von „schuldig gemacht“, weshalb dieser Wiederaufnahmegrund nicht zwingend an eine strafrechtliche Entscheidung gebunden sei, übersieht die hA, wonach der Tatbestand eine strafrechtlich erhebliche Amtspflichtverletzung des Richters ...
Soweit das Rekursgericht das rechtliche Interesse der Erstbeklagten am Obsiegen der Zweitbeklagten mit der Möglichkeit des einfachen Nebenintervenienten, Berufung für die Zweitbeklagte einzubringen, bejaht, übersieht es, dass dieser Umstand nicht das Interesse am Beitritt zu begründen vermag, ...
Eine Rechtsstreitigkeit nach § 15k Abs 3 MSchG setzt eine Bekanntgabe der Dienstnehmerin über Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der von ihr beanspruchten Teilzeitbeschäftigung, das Nichtzustandekommen einer Einigung zwischen der Dienstnehmerin und dem Dienstgeber, weiters einen Antrag des ...
Dass eine am Stichtag 31. 12. 2007 aufrechte Eintragung in die Verteidigerliste iSd § 39 Abs 3 dritter Satz StPO aF auch nach seiner Streichung von der Rechtsanwaltsliste nicht (automatisch) gegenstandslos wurde, stellt eine vertretbare Rechtsansicht dar
Vorschriftswidriges Überlassen von Suchtmitteln (iSe Übertragung der Verfügungsgewalt an eine Person, die vorher noch keinen Gewahrsam an der Substanz hatte) ist unabhängig davon strafbar, ob eine konkrete Gefahr des Missbrauchs der übergebenen Substanz durch den Übernehmer oder Dritte und ein ...
Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, aufgrund der Zukunftsangst des Unterhaltspflichtigen infolge seiner Krankheit, der Höhe der Abfertigung, der dauerhaften Einkommenseinbuße durch die Pensionierung und der Tatsache, dass eine neuerliche Beschäftigung nicht in Frage gekommen sei, und er mit ...

