Für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes von der Ausübung eines Gewerbes nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO ist ohne rechtliche Relevanz, ob eine Straftat iZm der Ausübung eines Gewerbes erfolgte
Es wäre systemwidrig anzunehmen, das VwG müsse sich zuerst an einem (nicht mehr aktuellen) Sachverhalt orientieren und die aktuelle Situation könne erst in einem zweiten Schritt - durch ein Vorgehen nach § 22 Abs 3 VwGVG - berücksichtigt werden
Liegen Insolvenzindikatoren vor, darf sich der Anfechtungsgegner nicht mit der Behauptung des Schuldners über eine bloße Zahlungsstockung zufrieden geben, sondern muss diese überprüfen; als jedenfalls zumutbares Auskunftsmittel ist der Schuldner anzusehen, der zu seinen Behauptungen über eine ...
„Beziehender Elternteil“ iSd § 7 Abs 4 Z 1 KBGG ist jener Elternteil, der - im Rahmen der jeweils gewählten Gestaltung des Kinderbetreuungsgeldbezugs - Kinderbetreuungsgeld aufgrund eines Antrags beansprucht
Es ist darauf hinzuweisen, dass die bei Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls in Form einer Gesamtbetrachtung vorgenommene Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG im Allgemeinen - wenn sie wie hier auf einer verfahrensrechtlich ...
Dies setzt aber voraus, dass die Beschwerde rechtzeitig und auch sonst zulässig war: Die Unzulässigkeit der "abgetretenen" Beschwerde führt jedenfalls auch zur Unzulässigkeit der in der Folge ausgeführten Revision, weil die Entscheidung des VwG in einem solchen Fall (endgültig) unanfechtbar ...
Da im vorliegenden Fall nichts darauf hindeutet, dass durch bewusstes Einbringen der lediglich aus einem Blatt bestehenden Eingabe vom 5. 4. 2016 die Erschleichung eines Verbesserungsauftrags – und damit eine Fristverlängerung – erreicht werden sollten, war der zwei Tage später nachgereichte ...
Die – nach neuem Recht in § 7 UWG noch relevante – Wettbewerbsabsicht muss nicht das einzige oder auch nur das wesentliche Ziel der beanstandeten Äußerung sein; sie fehlt nur dann, wenn sie gegenüber den anderen Motiven ganz in den Hintergrund tritt
Für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes von der Ausübung eines Gewerbes nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO ist ohne rechtliche Relevanz, ob eine Straftat iZm der Ausübung eines Gewerbes erfolgte
Es ist darauf hinzuweisen, dass die bei Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls in Form einer Gesamtbetrachtung vorgenommene Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG im Allgemeinen - wenn sie wie hier auf einer verfahrensrechtlich ...
Es wäre systemwidrig anzunehmen, das VwG müsse sich zuerst an einem (nicht mehr aktuellen) Sachverhalt orientieren und die aktuelle Situation könne erst in einem zweiten Schritt - durch ein Vorgehen nach § 22 Abs 3 VwGVG - berücksichtigt werden
Dies setzt aber voraus, dass die Beschwerde rechtzeitig und auch sonst zulässig war: Die Unzulässigkeit der "abgetretenen" Beschwerde führt jedenfalls auch zur Unzulässigkeit der in der Folge ausgeführten Revision, weil die Entscheidung des VwG in einem solchen Fall (endgültig) unanfechtbar ...
Liegen Insolvenzindikatoren vor, darf sich der Anfechtungsgegner nicht mit der Behauptung des Schuldners über eine bloße Zahlungsstockung zufrieden geben, sondern muss diese überprüfen; als jedenfalls zumutbares Auskunftsmittel ist der Schuldner anzusehen, der zu seinen Behauptungen über eine ...
Da im vorliegenden Fall nichts darauf hindeutet, dass durch bewusstes Einbringen der lediglich aus einem Blatt bestehenden Eingabe vom 5. 4. 2016 die Erschleichung eines Verbesserungsauftrags – und damit eine Fristverlängerung – erreicht werden sollten, war der zwei Tage später nachgereichte ...
„Beziehender Elternteil“ iSd § 7 Abs 4 Z 1 KBGG ist jener Elternteil, der - im Rahmen der jeweils gewählten Gestaltung des Kinderbetreuungsgeldbezugs - Kinderbetreuungsgeld aufgrund eines Antrags beansprucht
Die – nach neuem Recht in § 7 UWG noch relevante – Wettbewerbsabsicht muss nicht das einzige oder auch nur das wesentliche Ziel der beanstandeten Äußerung sein; sie fehlt nur dann, wenn sie gegenüber den anderen Motiven ganz in den Hintergrund tritt

