Nach den Feststellungen kann ein Benützer der – der einschlägigen ÖNORM entsprechenden – Wasserrutsche bei Einhaltung der vorgeschriebenen Rutschhaltung keinesfalls an die Außenkante der Rutsche gelangen und war auch für die Beklagte nicht erkennbar, dass dort eine Gefahrenquelle sein ...
Diese Bestimmung ist nicht nur im Schadenersatzrecht im engeren Sinn, sondern generell im „Ersatzrecht“ im weiteren Sinn anzuwenden; nimmt der Ersatzberechtigte in der Folge einen Vorsteuerabzug tatsächlich vor (oder unterlässt er ihn schuldhaft), so hätte der Ersatzpflichtige einen ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Bei der Entscheidung über eine Fristverlängerung nach § 112 Abs 2 WRG entspricht es grundsätzlich dem Sinn des Gesetzes, Umstände zu berücksichtigen, die zu einer Versagung einer neu beantragten wasserrechtlichen Bewilligung führen würden; wäre eine Neuerteilung der wasserrechtlichen ...
Der Inhaber einer Badeanstalt muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nur jene Maßnahmen ergreifen, die von ihm nach der Verkehrsauffassung verlangt werden können; darüber hinausgehende Vorkehrungen sind (nur) dann in Betracht zu ziehen, wenn die Möglichkeit nahe liegt, dass sich ...
Bei Verletzung fremder absolut geschützter Rechte ist das Rechtswidrigkeitsurteil nur aufgrund umfassender Interessenabwägung zu finden; zwar indiziert die Verletzung absolut geschützter Rechte in gewissem Maß die Rechtswidrigkeit; zu berücksichtigen ist, welche Rechtspflichten die ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die - für § 26 Abs 3 Z 2 FSG erforderliche qualifizierte - Überschreitung um mehr als 70 km/h ist nicht Teil des Tatbildes der gegenständlichen Verwaltungsübertretung nach § 30 Abs 1 Z 4 IG-L 1997 (die letztgenannte Bestimmung stellt, soweit hier von Bedeutung, nur auf die bloße ...
Nach den Feststellungen kann ein Benützer der – der einschlägigen ÖNORM entsprechenden – Wasserrutsche bei Einhaltung der vorgeschriebenen Rutschhaltung keinesfalls an die Außenkante der Rutsche gelangen und war auch für die Beklagte nicht erkennbar, dass dort eine Gefahrenquelle sein ...
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