Die Fürsorgepflicht des Generalunternehmers bezieht sich nur auf seiner Sphäre zuzurechnende Umstände, nicht aber auf die mit dem auszuführenden Werk verbundenen und für den Subunternehmer und seine Hilfskräfte erkennbaren Gefahren
Auf ausschließlich der Unterhaltung und nicht dem Verkehr dienende bahnähnliche Einrichtungen in Vergnügungsstätten, wie Rutschbahn, Bergbahn und Talbahn und dergleichen, ist das EKHG nicht anzuwenden
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bis zur Gesetzesänderung durch die Dienstrechts-Novelle 2011 waren im Bereich des BDG die Anschuldigungspunkte nicht im Einleitungsbeschluss, sondern erst in einem weiteren Verhandlungsbeschluss bestimmt anzuführen; diese Rechtslage ist im Hinblick auf § 116 Abs 2 DO Graz nach wie vor beachtlich
Nach den Feststellungen hat der Beklagte alle technisch vorgeschriebenen Auflagen eingehalten; eine TÜV-Überprüfung nach dem Unfall ergab keinerlei Beanstandungen oder Mängel (auch beim Schließsystem) und unter Zugrundelegung der bestehenden Vorschriften war eine (gesonderte) Einschulung der ...
Der Vermieter eines Parkplatzes (im Freien oder in einem Parkhaus) auf einem Flughafen haftet den Parkplatzmietern für den Zustand der Wege, die nach den örtlichen Verhältnissen dazu dienen, vom Parkplatz in das Flughafengebäude und umgekehrt zu gehen
Ein Verhalten des Untersuchten, das das Zustandekommen des vorgesehenen Tests verhindert ist auch darin zu erblicken, dass der Proband - trotz vorheriger Belehrung - ein Verhalten setzt, das zu einer Verfälschung des Messergebnisses führen kann
An die Behörde gerichtete Erinnerungen bzw Aufforderungen, ihrer amtswegigen Prüfpflicht nachzukommen, Befürchtungen bzw Vermutungen, der Genehmigungswerber werde in Überschreitung des Konsenses weitere Tätigkeiten entfalten bzw sich nicht an die Vereinbarungen halten, sind ebenso wie bloße ...
Die Fürsorgepflicht des Generalunternehmers bezieht sich nur auf seiner Sphäre zuzurechnende Umstände, nicht aber auf die mit dem auszuführenden Werk verbundenen und für den Subunternehmer und seine Hilfskräfte erkennbaren Gefahren
Nach den Feststellungen hat der Beklagte alle technisch vorgeschriebenen Auflagen eingehalten; eine TÜV-Überprüfung nach dem Unfall ergab keinerlei Beanstandungen oder Mängel (auch beim Schließsystem) und unter Zugrundelegung der bestehenden Vorschriften war eine (gesonderte) Einschulung der ...
Auf ausschließlich der Unterhaltung und nicht dem Verkehr dienende bahnähnliche Einrichtungen in Vergnügungsstätten, wie Rutschbahn, Bergbahn und Talbahn und dergleichen, ist das EKHG nicht anzuwenden
Der Vermieter eines Parkplatzes (im Freien oder in einem Parkhaus) auf einem Flughafen haftet den Parkplatzmietern für den Zustand der Wege, die nach den örtlichen Verhältnissen dazu dienen, vom Parkplatz in das Flughafengebäude und umgekehrt zu gehen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ein Verhalten des Untersuchten, das das Zustandekommen des vorgesehenen Tests verhindert ist auch darin zu erblicken, dass der Proband - trotz vorheriger Belehrung - ein Verhalten setzt, das zu einer Verfälschung des Messergebnisses führen kann
Bis zur Gesetzesänderung durch die Dienstrechts-Novelle 2011 waren im Bereich des BDG die Anschuldigungspunkte nicht im Einleitungsbeschluss, sondern erst in einem weiteren Verhandlungsbeschluss bestimmt anzuführen; diese Rechtslage ist im Hinblick auf § 116 Abs 2 DO Graz nach wie vor beachtlich
An die Behörde gerichtete Erinnerungen bzw Aufforderungen, ihrer amtswegigen Prüfpflicht nachzukommen, Befürchtungen bzw Vermutungen, der Genehmigungswerber werde in Überschreitung des Konsenses weitere Tätigkeiten entfalten bzw sich nicht an die Vereinbarungen halten, sind ebenso wie bloße ...

