Dass Hunde plötzlich auf offenen Straßen auftauchen und dadurch Verkehrsunfälle verursachen können, ist eine von der Rsp anerkannte Gefahr, der § 1320 ABGB vorzubeugen sucht; der Schutzzweck von § 1320 ABGB erfasst aber auch die Vermeidung solcher Schäden, die anderen Personen als Teilnehmern ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
EuGH-Vorlage iZm Zuständigkeitsregeln für Verbraucher
Bei der Entscheidung über einen Aufschiebungsantrag kommt es nicht darauf an, ob die Klage „aussichtsreich“ ist, sondern darauf, ob sie als „offenbar aussichtslos“ angesehen werden muss; mangelndes Verschulden am Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot ist mit Impugnationsklage geltend zu ...
Auch bei der Verweigerung einer Bluttransfusion durch einen Zeugen Jehovas ist das rechtmäßige bzw sorgfältige Alternativverhalten in eigenen Angelegenheiten zu prüfen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Soweit bereits Erfüllungshandlungen stattgefunden haben (hier: Gutschriften aus den Anleihen), befindet sich auch der tatsächliche Erfüllungsort am Sitz der Haus- bzw Depotbank des Anleihekäufers
Die Rechtsansicht, dass die Beklagte zum Zeitpunkt der vom Kläger angefochtenen, innerhalb der kritischen Frist des § 30 Abs 1 IO getätigten Zahlung vom 10. Jänner 2014 keinen klagbaren Anspruch auf Rückzahlung des der Schuldnerin gewährten Darlehens hatte, ist nicht zu beanstanden: Nach der ...
Dass Hunde plötzlich auf offenen Straßen auftauchen und dadurch Verkehrsunfälle verursachen können, ist eine von der Rsp anerkannte Gefahr, der § 1320 ABGB vorzubeugen sucht; der Schutzzweck von § 1320 ABGB erfasst aber auch die Vermeidung solcher Schäden, die anderen Personen als Teilnehmern ...
Auch bei der Verweigerung einer Bluttransfusion durch einen Zeugen Jehovas ist das rechtmäßige bzw sorgfältige Alternativverhalten in eigenen Angelegenheiten zu prüfen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
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EuGH-Vorlage iZm Zuständigkeitsregeln für Verbraucher
Soweit bereits Erfüllungshandlungen stattgefunden haben (hier: Gutschriften aus den Anleihen), befindet sich auch der tatsächliche Erfüllungsort am Sitz der Haus- bzw Depotbank des Anleihekäufers
Bei der Entscheidung über einen Aufschiebungsantrag kommt es nicht darauf an, ob die Klage „aussichtsreich“ ist, sondern darauf, ob sie als „offenbar aussichtslos“ angesehen werden muss; mangelndes Verschulden am Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot ist mit Impugnationsklage geltend zu ...
Die Rechtsansicht, dass die Beklagte zum Zeitpunkt der vom Kläger angefochtenen, innerhalb der kritischen Frist des § 30 Abs 1 IO getätigten Zahlung vom 10. Jänner 2014 keinen klagbaren Anspruch auf Rückzahlung des der Schuldnerin gewährten Darlehens hatte, ist nicht zu beanstanden: Nach der ...

