Eine Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, liegt im Allgemeinen (in Ermangelung eines substantiierten Vorbringens zur Erforderlichkeit einer Lückenfüllung durch Analogie oder einer teleologischen Reduktion) dann nicht vor, wenn sich das VwG in seiner Entscheidung auf einen ...
Ist trotz der vorhandenen Mängel in der Gliederung des angefochtenen Erkenntnisses (noch) ausreichend erkennbar, von welchen Tatsachenfeststellungen das VwG aufgrund welcher Erwägungen ausging, und wie es diesen Sachverhalt rechtlich beurteilte, sodass weder die Rechtsverfolgung durch die Partei ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Wenn bei Verankerung der Möglichkeit des Ruhens des Verfahrens in § 483 Abs 3 Satz 1 ZPO anlässlich der ZVN 1983 die Bestimmung des § 484 Abs 1 Satz 2 ZPO, wonach die Zurücknahme der Berufung „mittels eines Schriftsatzes beim Berufungsgericht“ erfolgt, längst (und schon mit der ...
Mögliche Amtshaftungsansprüche hindern die Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen Gegenstandlosigkeit nicht; das Unterbleiben einer Sachentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hindert das Amtshaftungsgericht nicht, einen Antrag iSd § 11 AHG zu stellen
Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission in einem einschlägigen Rechtsgebiet, das das bereits rechtskräftig beendete Verfahren betrifft, stellt keine Tatsache dar, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 32 VwGVG zu rechtfertigen vermag
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Wiederaufnahmsklage ist zurückzuweisen, wenn sich aus dem Klagevorbringen selbst ergibt, dass die vorgebrachten Tatsachen oder die aus den neuen Beweismitteln abzuleitenden Tatsachen sogar dann, wenn man sie als richtig unterstellt, zu keiner Änderung der (früheren) Entscheidung führen; dies ...
Eine Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, liegt im Allgemeinen (in Ermangelung eines substantiierten Vorbringens zur Erforderlichkeit einer Lückenfüllung durch Analogie oder einer teleologischen Reduktion) dann nicht vor, wenn sich das VwG in seiner Entscheidung auf einen ...
Mögliche Amtshaftungsansprüche hindern die Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen Gegenstandlosigkeit nicht; das Unterbleiben einer Sachentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hindert das Amtshaftungsgericht nicht, einen Antrag iSd § 11 AHG zu stellen
Ist trotz der vorhandenen Mängel in der Gliederung des angefochtenen Erkenntnisses (noch) ausreichend erkennbar, von welchen Tatsachenfeststellungen das VwG aufgrund welcher Erwägungen ausging, und wie es diesen Sachverhalt rechtlich beurteilte, sodass weder die Rechtsverfolgung durch die Partei ...
Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission in einem einschlägigen Rechtsgebiet, das das bereits rechtskräftig beendete Verfahren betrifft, stellt keine Tatsache dar, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 32 VwGVG zu rechtfertigen vermag
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
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Wenn bei Verankerung der Möglichkeit des Ruhens des Verfahrens in § 483 Abs 3 Satz 1 ZPO anlässlich der ZVN 1983 die Bestimmung des § 484 Abs 1 Satz 2 ZPO, wonach die Zurücknahme der Berufung „mittels eines Schriftsatzes beim Berufungsgericht“ erfolgt, längst (und schon mit der ...
Die Wiederaufnahmsklage ist zurückzuweisen, wenn sich aus dem Klagevorbringen selbst ergibt, dass die vorgebrachten Tatsachen oder die aus den neuen Beweismitteln abzuleitenden Tatsachen sogar dann, wenn man sie als richtig unterstellt, zu keiner Änderung der (früheren) Entscheidung führen; dies ...

