Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Vor dem Hintergrund, insbesondere der Entstehungsgeschichte der maßgebenden Regelungen, ist § 24 Abs 3 sechster Satz FSG dahin zu verstehen, dass eine "Beibringung" des aufgetragenen amtsärztlichen Gutachtens (§ 24 Abs 3 erster Satz FSG) und insoweit eine "Befolgung" der diesbezüglichen ...
Die Frage der Bindungswirkung einer solchen Einstellung ist an Hand des Prüfungsumfangs der wesentlichen Elemente des tatbestandserheblichen Sachverhalts im Einzelfall zu beurteilen; dabei ist zunächst zu prüfen, ob die Einstellung (formell und materiell) rechtskräftig iSv unwiderruflich wurde, ...
Der Revisionswerber hat im Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre und zwar tunlichst durch ziffernmäßige Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ob außerhalb des Bereiches des insbesondere zwischen Ehegatten und ihren minderjährigen Kindern ipso iure zu bejahenden Familienlebens iSd Art 8 EMRK ein Familienleben vorliegt, hängt nach der Rsp des EGMR jeweils von den konkreten Umständen ab, wobei für die Prüfung einer hinreichend stark ...
§ 1 Abs 2 VStG steht auch einer Anwendung einer geänderten Verjährungsbestimmung auf vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Novelle begangene Straftaten nicht entgegen, sofern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Bestimmung Verjährung noch nicht eingetreten war; ein allgemeines, die ...
Der VwGH hat zum VwGVG bereits ausgesprochen, dass auf dem Boden der tragenden Grundsätze des Verfahrensrechts und der Rechtssicherheit über in Rechtskraft erwachsene Entscheidungen grundsätzlich nicht mehr in merito entschieden werden darf; die Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen zählt zu ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Vor dem Hintergrund, insbesondere der Entstehungsgeschichte der maßgebenden Regelungen, ist § 24 Abs 3 sechster Satz FSG dahin zu verstehen, dass eine "Beibringung" des aufgetragenen amtsärztlichen Gutachtens (§ 24 Abs 3 erster Satz FSG) und insoweit eine "Befolgung" der diesbezüglichen ...
Ob außerhalb des Bereiches des insbesondere zwischen Ehegatten und ihren minderjährigen Kindern ipso iure zu bejahenden Familienlebens iSd Art 8 EMRK ein Familienleben vorliegt, hängt nach der Rsp des EGMR jeweils von den konkreten Umständen ab, wobei für die Prüfung einer hinreichend stark ...
Die Frage der Bindungswirkung einer solchen Einstellung ist an Hand des Prüfungsumfangs der wesentlichen Elemente des tatbestandserheblichen Sachverhalts im Einzelfall zu beurteilen; dabei ist zunächst zu prüfen, ob die Einstellung (formell und materiell) rechtskräftig iSv unwiderruflich wurde, ...
§ 1 Abs 2 VStG steht auch einer Anwendung einer geänderten Verjährungsbestimmung auf vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Novelle begangene Straftaten nicht entgegen, sofern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Bestimmung Verjährung noch nicht eingetreten war; ein allgemeines, die ...
Der Revisionswerber hat im Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre und zwar tunlichst durch ziffernmäßige Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen
Der VwGH hat zum VwGVG bereits ausgesprochen, dass auf dem Boden der tragenden Grundsätze des Verfahrensrechts und der Rechtssicherheit über in Rechtskraft erwachsene Entscheidungen grundsätzlich nicht mehr in merito entschieden werden darf; die Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen zählt zu ...

