Die Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche den dort – nicht taxativ – aufgezählten Verkehrsflächen gleichzuhalten ist, ist nach objektiven Kriterien vorzunehmen; es kommt also nicht auf die subjektive Betrachtungsweise der beteiligten Lenker oder ihre besondere Ortskenntnis an, sondern darauf, ...
Nach der hg Rsp sind bei der Prüfung und Zuerkennung von subsidiärem Schutz im Rahmen einer gebotenen Einzelfallprüfung konkrete und nachvollziehbare Feststellungen zur Frage zu treffen, ob für einen Fremden im Fall der Abschiebung in seinen Herkunftsstaat ein "real risk" einer gegen Art 3 EMRK ...
Das VwG darf seiner Entscheidung auch Sachverhaltselemente zugrunde legen, die bei der Prüfung auf Grund der Beschwerde im gerichtlichen Verfahren hervorgekommen sind
Für die Zulässigkeit der Maßnahmenbeschwerde genügt die funktionelle Zuordnung des handelnden Organs zur Hoheitsverwaltung; in diesem Sinne kommen auch Akte von Organen beliehener oder in Pflicht genommener privater Rechtsträger als Anfechtungsgegenstand nach Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG in Betracht
Den Sicherheitsbehörden obliegen die Erhebung und Überprüfung von Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der jeweiligen Person von Bedeutung sein können; hingegen obliegt die Beurteilung selbst, ob die erhobenen Tatsachen solche sind, die als schwer wiegende Verstöße iSd § ...
War dem Revisionswerber bei Einbringung seiner selbst verfassten ao Revision die Abweisung seines Antrages auf Verfahrenshilfe bereits bekannt und lassen die Ausführungen in der Revision deutlich erkennen, dass dem Revisionswerber bei Einbringung der Revision das Erfordernis des § 24 Abs 2 VwGG ...
Wurde der Befehls- oder Zwangsakt von einem Beliehenen oder dessen Organen gesetzt, so ist der Akt auch dem Beliehenen selbst zuzurechnen, weil dieser zur Setzung von Hoheitsakten in eigener Organkompetenz und Verantwortung zuständig ist; wurde der Befehls- oder Zwangsakt hingegen lediglich von ...
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im August / September 2016
Die Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche den dort – nicht taxativ – aufgezählten Verkehrsflächen gleichzuhalten ist, ist nach objektiven Kriterien vorzunehmen; es kommt also nicht auf die subjektive Betrachtungsweise der beteiligten Lenker oder ihre besondere Ortskenntnis an, sondern darauf, ...
Den Sicherheitsbehörden obliegen die Erhebung und Überprüfung von Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der jeweiligen Person von Bedeutung sein können; hingegen obliegt die Beurteilung selbst, ob die erhobenen Tatsachen solche sind, die als schwer wiegende Verstöße iSd § ...
Nach der hg Rsp sind bei der Prüfung und Zuerkennung von subsidiärem Schutz im Rahmen einer gebotenen Einzelfallprüfung konkrete und nachvollziehbare Feststellungen zur Frage zu treffen, ob für einen Fremden im Fall der Abschiebung in seinen Herkunftsstaat ein "real risk" einer gegen Art 3 EMRK ...
War dem Revisionswerber bei Einbringung seiner selbst verfassten ao Revision die Abweisung seines Antrages auf Verfahrenshilfe bereits bekannt und lassen die Ausführungen in der Revision deutlich erkennen, dass dem Revisionswerber bei Einbringung der Revision das Erfordernis des § 24 Abs 2 VwGG ...
Das VwG darf seiner Entscheidung auch Sachverhaltselemente zugrunde legen, die bei der Prüfung auf Grund der Beschwerde im gerichtlichen Verfahren hervorgekommen sind
Wurde der Befehls- oder Zwangsakt von einem Beliehenen oder dessen Organen gesetzt, so ist der Akt auch dem Beliehenen selbst zuzurechnen, weil dieser zur Setzung von Hoheitsakten in eigener Organkompetenz und Verantwortung zuständig ist; wurde der Befehls- oder Zwangsakt hingegen lediglich von ...
Für die Zulässigkeit der Maßnahmenbeschwerde genügt die funktionelle Zuordnung des handelnden Organs zur Hoheitsverwaltung; in diesem Sinne kommen auch Akte von Organen beliehener oder in Pflicht genommener privater Rechtsträger als Anfechtungsgegenstand nach Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG in Betracht
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im August / September 2016

