Die Vorwerfbarkeit eines Rechtsirrtums kann ausgeschlossen sein, wenn fachkundiger Rat einer verlässlichen, sachlich kompetenten Stelle eingeholt wird; Voraussetzung ist aber, dass die Anfrage entsprechend ergebnisoffen formuliert war; bloße Gefälligkeitsgutachten exkulpieren nicht
Der Auftrag an einen Dritten, einen in Eigenbesitz befindlichen Gegenstand aus Beweisgründen sowie wegen allfälliger Privatbeteiligtenansprüche „weiter zu verwahren“, war im Gesetz nicht vorgesehen
Die Leistungsfähigkeit der Eltern ist im Unterhaltsverfahren eines Enkelkindes gegen die Großeltern als Vorfrage zu prüfen
Auch das vom Versicherungsnehmer in einem gegen ihn geführten Passivprozess bestrittene Klagsvorbringen ist in der Rechtsschutzversicherung für die Beurteilung, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, zu berücksichtigen
Grundsätzlich sind die Gegenstände an jene Person herauszugeben, aus deren Verfügungsmacht sie entzogen wurden, es sei denn, dass diese Person offenkundig gar keine Berechtigung über den betreffenden Gegenstand hat; bloße Zweifel an der Verfügungsberechtigung dieser Person rechtfertigen es ...
Die mangelnde Bereitschaft der Eltern mit dem Jugendwohlfahrtsträger zu kooperieren allein ist ohne Hinweis auf eine dadurch drohende Gefährdung des Kindeswohls nicht geeignet, eine Maßnahme nach § 211 Abs 1 ABGB zu begründen
Im Geltungsbereich des MRG kann eine Teilkündigung nicht nur auf Eigenbedarf, sondern auch auf jeden anderen Kündigungsgrund nach § 30 MRG gestützt werden
Hängt der Ausgang im zu deckenden Prozess bei Fehlen einer klaren Gesetzeslage von einer bisher nicht gelösten Rechtsfrage ab, dann rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass keine oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht
Die Vorwerfbarkeit eines Rechtsirrtums kann ausgeschlossen sein, wenn fachkundiger Rat einer verlässlichen, sachlich kompetenten Stelle eingeholt wird; Voraussetzung ist aber, dass die Anfrage entsprechend ergebnisoffen formuliert war; bloße Gefälligkeitsgutachten exkulpieren nicht
Grundsätzlich sind die Gegenstände an jene Person herauszugeben, aus deren Verfügungsmacht sie entzogen wurden, es sei denn, dass diese Person offenkundig gar keine Berechtigung über den betreffenden Gegenstand hat; bloße Zweifel an der Verfügungsberechtigung dieser Person rechtfertigen es ...
Der Auftrag an einen Dritten, einen in Eigenbesitz befindlichen Gegenstand aus Beweisgründen sowie wegen allfälliger Privatbeteiligtenansprüche „weiter zu verwahren“, war im Gesetz nicht vorgesehen
Die mangelnde Bereitschaft der Eltern mit dem Jugendwohlfahrtsträger zu kooperieren allein ist ohne Hinweis auf eine dadurch drohende Gefährdung des Kindeswohls nicht geeignet, eine Maßnahme nach § 211 Abs 1 ABGB zu begründen
Die Leistungsfähigkeit der Eltern ist im Unterhaltsverfahren eines Enkelkindes gegen die Großeltern als Vorfrage zu prüfen
Im Geltungsbereich des MRG kann eine Teilkündigung nicht nur auf Eigenbedarf, sondern auch auf jeden anderen Kündigungsgrund nach § 30 MRG gestützt werden
Auch das vom Versicherungsnehmer in einem gegen ihn geführten Passivprozess bestrittene Klagsvorbringen ist in der Rechtsschutzversicherung für die Beurteilung, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, zu berücksichtigen
Hängt der Ausgang im zu deckenden Prozess bei Fehlen einer klaren Gesetzeslage von einer bisher nicht gelösten Rechtsfrage ab, dann rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass keine oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht

