Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Es kann nur jenes Gericht zuständig sein, dem der Richter, dessen Verhalten oder Entscheidung die Ablehnung ausgelöst hat, zu diesem Zeitpunkt angehörte; nach stRsp ist eine Ablehnung nach Rechtskraft der Sachentscheidung ausgeschlossen
Sehen die Vereinsstatuten vor, dass die von der Mitgliederversammlung zu bestellenden und abzuberufenden Organmitglieder Vereinsmitglieder sein müssen, so kann der an sich für den Ausschluss von Vereinsmitgliedern zuständige Vereinsvorstand ein Organmitglied als Vereinsmitglied so lange nicht ...
Die Bestimmungen des ErbRÄG 2015 sind hinsichtlich der materiellrechtlichen Folgen einer Schenkung auf den Todesfall (zB für das Pflichtteilsrecht, das Anrechnungsrecht) auch für vor 2017 errichtete Schenkungen auf den Todesfall anzuwenden, wenn der Erblasser nach dem 31.12.2016 verstorben ist
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Mitgliederversammlung eines Vereins kann in den Statuten nicht als Schlichtungseinrichtung iSd § 8 VerG vorgesehen werden
Eine Orientierung an dem Zeitraum, in dem die beanstandete Werbung im Internet aufrufbar war, erscheint nicht zielführend, weil die Urteilsveröffentlichung keine Strafe sein soll, sondern die Aufklärung derjenigen bezweckt, die von der gesetzwidrigen Werbung Kenntnis erlangt haben
Die Ersitzung von (auch) auf Forststraßen verlaufender Wegerechte ist grundsätzlich möglich
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Es kann nur jenes Gericht zuständig sein, dem der Richter, dessen Verhalten oder Entscheidung die Ablehnung ausgelöst hat, zu diesem Zeitpunkt angehörte; nach stRsp ist eine Ablehnung nach Rechtskraft der Sachentscheidung ausgeschlossen
Die Mitgliederversammlung eines Vereins kann in den Statuten nicht als Schlichtungseinrichtung iSd § 8 VerG vorgesehen werden
Sehen die Vereinsstatuten vor, dass die von der Mitgliederversammlung zu bestellenden und abzuberufenden Organmitglieder Vereinsmitglieder sein müssen, so kann der an sich für den Ausschluss von Vereinsmitgliedern zuständige Vereinsvorstand ein Organmitglied als Vereinsmitglied so lange nicht ...
Eine Orientierung an dem Zeitraum, in dem die beanstandete Werbung im Internet aufrufbar war, erscheint nicht zielführend, weil die Urteilsveröffentlichung keine Strafe sein soll, sondern die Aufklärung derjenigen bezweckt, die von der gesetzwidrigen Werbung Kenntnis erlangt haben
Die Bestimmungen des ErbRÄG 2015 sind hinsichtlich der materiellrechtlichen Folgen einer Schenkung auf den Todesfall (zB für das Pflichtteilsrecht, das Anrechnungsrecht) auch für vor 2017 errichtete Schenkungen auf den Todesfall anzuwenden, wenn der Erblasser nach dem 31.12.2016 verstorben ist
Die Ersitzung von (auch) auf Forststraßen verlaufender Wegerechte ist grundsätzlich möglich

