Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die hier als Anspruchsgrundlage herangezogene Patronatserklärung sah die Verpflichtung der Beklagten vor, die Schuldnerin mit den zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 EUR auszustatten, wenn die Schuldnerin nicht in der Lage ...
Hier hat das Berufungsgericht den Vergleichsabschluss in dem vom Beklagten als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren geführten Anfechtungsprozess als schuldhafte Sorgfaltsverletzung gewertet, weil nach der Aktenlage die Sicherstellung der Anfechtungsgegnerin (in Form eines exekutiven ...
Im Verfahren nach § 27 PSG ist zu beachten, dass das Gericht ein Mitglied des Stiftungsvorstands uU auch von Amts wegen abzuberufen hat; dieser Grundsatz ist auch im Rekursverfahren zu berücksichtigen, wenn die Rechtsmittellegitimation durch den Tod des Rekurswerbers wegfällt
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ein Verstoß gegen die Schiedshängigkeitssperre ist - außer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 584 Abs 3 S 2 ZPO - ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public
Die Verrechnung überhöhter Honorare kann ein wichtiger Grund für die Abberufung des Stiftungsvorstands nach § 27 Abs 2 PSG sein; Zweifel an der Eignung des Stiftungsvorstands können auch bei Interessenskonflikten gegeben sein, die noch nicht den Grad der Unvereinbarkeit des § 15 PSG erreichen
Nach der Systematik des Gesetzes ist im Falle der Nichtuntersagung eines Zusammenschlussvorhabens wegen Auflagen und Beschränkungen in einem ersten Prüfungsschritt festzustellen, ob die Auflagen und Beschränkungen so gewählt wurden, dass sie schon keine marktbeherrschende Stellung entstehen ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die hier als Anspruchsgrundlage herangezogene Patronatserklärung sah die Verpflichtung der Beklagten vor, die Schuldnerin mit den zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 EUR auszustatten, wenn die Schuldnerin nicht in der Lage ...
Ein Verstoß gegen die Schiedshängigkeitssperre ist - außer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 584 Abs 3 S 2 ZPO - ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public
Hier hat das Berufungsgericht den Vergleichsabschluss in dem vom Beklagten als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren geführten Anfechtungsprozess als schuldhafte Sorgfaltsverletzung gewertet, weil nach der Aktenlage die Sicherstellung der Anfechtungsgegnerin (in Form eines exekutiven ...
Die Verrechnung überhöhter Honorare kann ein wichtiger Grund für die Abberufung des Stiftungsvorstands nach § 27 Abs 2 PSG sein; Zweifel an der Eignung des Stiftungsvorstands können auch bei Interessenskonflikten gegeben sein, die noch nicht den Grad der Unvereinbarkeit des § 15 PSG erreichen
Im Verfahren nach § 27 PSG ist zu beachten, dass das Gericht ein Mitglied des Stiftungsvorstands uU auch von Amts wegen abzuberufen hat; dieser Grundsatz ist auch im Rekursverfahren zu berücksichtigen, wenn die Rechtsmittellegitimation durch den Tod des Rekurswerbers wegfällt
Nach der Systematik des Gesetzes ist im Falle der Nichtuntersagung eines Zusammenschlussvorhabens wegen Auflagen und Beschränkungen in einem ersten Prüfungsschritt festzustellen, ob die Auflagen und Beschränkungen so gewählt wurden, dass sie schon keine marktbeherrschende Stellung entstehen ...

