Bei Vorliegen sog typischer Gefahren ist die ärztliche Aufklärungspflicht verschärft; „Typisch” bezieht sich dabei nicht darauf, ob eine Komplikation häufig oder sogar sehr selten auftritt, sondern darauf, ob das selbst bei Anwendung allergrößter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung ...
Eine ausdrückliche Anordnung der Dienstbehörde zur Absolvierung einer Weiterbildung hat der Beamte gem § 49 Abs 1 erster Satz BDG zu befolgen; davon ausgehend fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für eine durch Verordnung vorgesehene Reduktion bezugsrechtlicher Ansprüche im Fall eines ...
Die nach Abtretung der Beschwerde durch den VfGH an den VwGH erhobene Revision ist wegen Verbrauchs des Revisionsrechtes zurückzuweisen, wenn der Revisionswerber bereits vorher eine Revision gegen die Entscheidung des VwG eingebracht hat
Der VwGH ist auf der Grundlage des Art 133 Abs 1 B-VG zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Säumnisse oder gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden nicht zuständig
Erhält der Geschädigte jene Beträge, die er sonst als Erwerbseinkommen (im weiteren Sinn) lukriert hätte, nun im Wege eines Entschädigungsanspruchs vom Bund, ist nicht ohne weiteres zu erkennen, warum ihm insoweit ein besonderer Schutz gegen den Zugriff durch seine Gläubiger zu gewähren sein ...
Lässt sich der Inhalt eines Begriffes aus dem allgemeinen Sprachgebrauch bzw unter Heranziehung der gesamten Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig ermitteln, so kann auch für die Klärung, welche Bedeutung eine Ausschreibungsbestimmung für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter hat, die ...
Die dem Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer obliegende Sorgfaltspflicht erfordert, sich über den Inhalt des Bestellungsbeschlusses ausreichend zu vergewissern und zu beachten, dass die Verfahrenshilfe vom VwGH zur Einbringung einer außerordentlichen Revision bei diesem Gerichtshof bewilligt und er ...
Angesichts der zahlreich vorgelegten Gutachten begründet der Umstand, dass das VwG die Einholung eines von einem Amtssachverständigen (bzw von einem nichtamtlichen Sachverständigen) erstellten Gutachtens fallbezogen nicht für notwendig erachtet hat, für sich genommen keinen Verfahrensmangel
Bei Vorliegen sog typischer Gefahren ist die ärztliche Aufklärungspflicht verschärft; „Typisch” bezieht sich dabei nicht darauf, ob eine Komplikation häufig oder sogar sehr selten auftritt, sondern darauf, ob das selbst bei Anwendung allergrößter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung ...
Erhält der Geschädigte jene Beträge, die er sonst als Erwerbseinkommen (im weiteren Sinn) lukriert hätte, nun im Wege eines Entschädigungsanspruchs vom Bund, ist nicht ohne weiteres zu erkennen, warum ihm insoweit ein besonderer Schutz gegen den Zugriff durch seine Gläubiger zu gewähren sein ...
Eine ausdrückliche Anordnung der Dienstbehörde zur Absolvierung einer Weiterbildung hat der Beamte gem § 49 Abs 1 erster Satz BDG zu befolgen; davon ausgehend fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für eine durch Verordnung vorgesehene Reduktion bezugsrechtlicher Ansprüche im Fall eines ...
Lässt sich der Inhalt eines Begriffes aus dem allgemeinen Sprachgebrauch bzw unter Heranziehung der gesamten Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig ermitteln, so kann auch für die Klärung, welche Bedeutung eine Ausschreibungsbestimmung für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter hat, die ...
Die nach Abtretung der Beschwerde durch den VfGH an den VwGH erhobene Revision ist wegen Verbrauchs des Revisionsrechtes zurückzuweisen, wenn der Revisionswerber bereits vorher eine Revision gegen die Entscheidung des VwG eingebracht hat
Die dem Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer obliegende Sorgfaltspflicht erfordert, sich über den Inhalt des Bestellungsbeschlusses ausreichend zu vergewissern und zu beachten, dass die Verfahrenshilfe vom VwGH zur Einbringung einer außerordentlichen Revision bei diesem Gerichtshof bewilligt und er ...
Der VwGH ist auf der Grundlage des Art 133 Abs 1 B-VG zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Säumnisse oder gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden nicht zuständig
Angesichts der zahlreich vorgelegten Gutachten begründet der Umstand, dass das VwG die Einholung eines von einem Amtssachverständigen (bzw von einem nichtamtlichen Sachverständigen) erstellten Gutachtens fallbezogen nicht für notwendig erachtet hat, für sich genommen keinen Verfahrensmangel

