Im vorliegenden Fall ist nicht außer Acht zu lassen, dass im Jahr der Eheschließung eine das Jahreseinkommen erheblich erhöhende Abfertigungszahlung anfiel und in die Bemessungsgrundlage einbezogen wurde sowie dass die Höhe des Ausstattungsanspruchs mit 29 % – somit nur knapp unterhalb der von ...
Auch zweckmäßige und wirtschaftlich gebotene Erneuerungen gehören noch zur Erhaltung (§ 28 Abs 1 Z 1 WEG iVm § 3 MRG), selbst wenn dabei Veränderungen vorgenommen werden, die gegenüber dem vorigen Zustand als „Verbesserungen“ anzusehen sind; Voraussetzung ist eine Reparaturbedürftigkeit, ...
Entscheidend für die Widmung eines Wohnungseigentums-Zubehörobjekts (§ 2 Abs 3 WEG 2002) ist die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer, die idR im Wohnungseigentumsvertrag erfolgt; die Beschreibung des Objekts oder die Bezeichnung der betreffenden Räume und der daraus resultierende ...
Den Kreditgeber trifft nach den Maßstäben eines sorgfältigen Vertreters seiner Branche nach § 7 Abs 1 VKrG zwar eine aktive Nachforschungspflicht, deren konkretes Ausmaß aber in jedem Fall von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig ist
Die Rechtsbehauptung, dass sich „neu hinzukommende Nachbarn“ grundsätzlich mit der im Gebiet „vorherrschenden Immission“ abfinden müssten, stimmt einerseits in der in der Revision formulierten Allgemeinheit nicht und passt andererseits auch nicht auf den vorliegenden Fall; soweit schon der ...
Der überstimmten Minderheit soll die Einhaltung zwingender Bestimmungen des WEG 2002 garantiert werden, allenfalls noch erweitert um „krasse“ Verstöße gegen die für die Verwaltung stets geforderten Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
Die Ansicht, im Rechtsverkehr werde nicht allgemein erwartet, dass eine dunkel eingefärbte Ledersitzgarnitur („Wohnlandschaft“), die in einem Abstand von nur 25 cm entlang einer bis zum Fußboden reichenden Glasfront plaziert wird, auf längere Sicht der dadurch bedingten direkten ...
Der Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens in Bezug auf die Frage der schadensverursachenden Haftung des Sachverständigen zu messen ist, ist der jeweilige Gutachtensauftrag; die Frage, wie der Gutachtensauftrag, hier der ausdrückliche Auftrag, die Liegenschaften „als ...
Im vorliegenden Fall ist nicht außer Acht zu lassen, dass im Jahr der Eheschließung eine das Jahreseinkommen erheblich erhöhende Abfertigungszahlung anfiel und in die Bemessungsgrundlage einbezogen wurde sowie dass die Höhe des Ausstattungsanspruchs mit 29 % – somit nur knapp unterhalb der von ...
Die Rechtsbehauptung, dass sich „neu hinzukommende Nachbarn“ grundsätzlich mit der im Gebiet „vorherrschenden Immission“ abfinden müssten, stimmt einerseits in der in der Revision formulierten Allgemeinheit nicht und passt andererseits auch nicht auf den vorliegenden Fall; soweit schon der ...
Auch zweckmäßige und wirtschaftlich gebotene Erneuerungen gehören noch zur Erhaltung (§ 28 Abs 1 Z 1 WEG iVm § 3 MRG), selbst wenn dabei Veränderungen vorgenommen werden, die gegenüber dem vorigen Zustand als „Verbesserungen“ anzusehen sind; Voraussetzung ist eine Reparaturbedürftigkeit, ...
Der überstimmten Minderheit soll die Einhaltung zwingender Bestimmungen des WEG 2002 garantiert werden, allenfalls noch erweitert um „krasse“ Verstöße gegen die für die Verwaltung stets geforderten Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
Entscheidend für die Widmung eines Wohnungseigentums-Zubehörobjekts (§ 2 Abs 3 WEG 2002) ist die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer, die idR im Wohnungseigentumsvertrag erfolgt; die Beschreibung des Objekts oder die Bezeichnung der betreffenden Räume und der daraus resultierende ...
Die Ansicht, im Rechtsverkehr werde nicht allgemein erwartet, dass eine dunkel eingefärbte Ledersitzgarnitur („Wohnlandschaft“), die in einem Abstand von nur 25 cm entlang einer bis zum Fußboden reichenden Glasfront plaziert wird, auf längere Sicht der dadurch bedingten direkten ...
Den Kreditgeber trifft nach den Maßstäben eines sorgfältigen Vertreters seiner Branche nach § 7 Abs 1 VKrG zwar eine aktive Nachforschungspflicht, deren konkretes Ausmaß aber in jedem Fall von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig ist
Der Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens in Bezug auf die Frage der schadensverursachenden Haftung des Sachverständigen zu messen ist, ist der jeweilige Gutachtensauftrag; die Frage, wie der Gutachtensauftrag, hier der ausdrückliche Auftrag, die Liegenschaften „als ...

