Bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils scheidet der frühere (Mit-)Eigentümer aus dem Verfahren aus und der Erwerber tritt in dieses ein, ist also vom Erstgericht - auch amtswegig - beizuziehen
Bei der Verschuldensabwägung kommt es nicht nur auf die Schwere der Verfehlungen an sich, sondern auch darauf an, in welchem Umfang diese Verfehlungen zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe beigetragen haben
Die Geltendmachung immaterieller Schäden aus einer Datenschutzverletzung (hier: Datenleck in Online-Shop) ist vom Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz umfasst
Die Verwendung von (auch juristischen) Fachbegriffen in Darlehensbedingungen führt nicht notwendiger Weise zur Intransparenz einer Vertragsbestimmung (hier: „ Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens“)
Der Ausschluss einer Rügepflicht nach § 377 UGB kann unter Zugrundelegung der Auslegungsregeln nach Art 8 CISG nur so verstanden werden, dass der Käufer einen Ausschluss jeglicher Rügeobliegenheit erreichen wollte, sodass Art 39 CISG dem Sinn und Zweck entsprechend ebenfalls ausgeschlossen wurde
Nach der Sachlage unvermeidliche Begünstigungen bzw Benachteiligungen sind durch die Einhebung eines Benützungsentgelts auszugleichen
Es wäre nicht zu rechtfertigen, wenn dem Käufer - der ja auch ein Entgelt für die Nutzung des zurückzustellenden Fahrzeugs zu leisten hat - nicht Vergütungszinsen dafür zustehen sollen, dass er den zurückzustellenden Kaufpreis seit der Zahlung an den Verkäufer nicht nutzen konnte
Wesentlich für die Qualifikation als Fernabsatzvertrag ist va, dass „bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden“
Bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils scheidet der frühere (Mit-)Eigentümer aus dem Verfahren aus und der Erwerber tritt in dieses ein, ist also vom Erstgericht - auch amtswegig - beizuziehen
Der Ausschluss einer Rügepflicht nach § 377 UGB kann unter Zugrundelegung der Auslegungsregeln nach Art 8 CISG nur so verstanden werden, dass der Käufer einen Ausschluss jeglicher Rügeobliegenheit erreichen wollte, sodass Art 39 CISG dem Sinn und Zweck entsprechend ebenfalls ausgeschlossen wurde
Bei der Verschuldensabwägung kommt es nicht nur auf die Schwere der Verfehlungen an sich, sondern auch darauf an, in welchem Umfang diese Verfehlungen zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe beigetragen haben
Nach der Sachlage unvermeidliche Begünstigungen bzw Benachteiligungen sind durch die Einhebung eines Benützungsentgelts auszugleichen
Die Geltendmachung immaterieller Schäden aus einer Datenschutzverletzung (hier: Datenleck in Online-Shop) ist vom Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz umfasst
Es wäre nicht zu rechtfertigen, wenn dem Käufer - der ja auch ein Entgelt für die Nutzung des zurückzustellenden Fahrzeugs zu leisten hat - nicht Vergütungszinsen dafür zustehen sollen, dass er den zurückzustellenden Kaufpreis seit der Zahlung an den Verkäufer nicht nutzen konnte
Die Verwendung von (auch juristischen) Fachbegriffen in Darlehensbedingungen führt nicht notwendiger Weise zur Intransparenz einer Vertragsbestimmung (hier: „ Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens“)
Wesentlich für die Qualifikation als Fernabsatzvertrag ist va, dass „bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden“

