Im gegenständlichen Fall ist nicht erkennbar, dass Segway-Fahrten im Vergleich zur bloßen Nutzung mit konventionellen Fahrrädern für den Kläger mit einer Mehrbelastung verbunden wären, zumal die Beklagte die Instandhaltungspflicht für den Weg trifft; die Beurteilung der Vorinstanzen, wonach ...
Der Kläger sah zwar die konkreten Witterungs- und Umwelteinflüsse subjektiv nicht voraus, doch musste man nach den Feststellungen objektiv mit ihnen bei einer solchen alpinen Hochtour, wie sie der Kläger unternahm, rechnen; der Kläger kann sich daher objektiv nicht darauf berufen, er sei von den ...
Das auch in der jüngeren Lehre geforderte generelle Hinausschieben des Fristbeginns bei verdeckten Mängeln widerspräche dem klaren Gesetzeswortlaut, der zwischen Sachmängeln (Ablieferung) und Rechtsmängeln (Erkennen) differenziert; aus den Materialien zur Gewährleistungsreform ergibt sich, ...
Im Amtshaftungsverfahren ist - schon aus einfachen Kausalitätserwägungen - zu prüfen, welcher Bewerber bei dem anzunehmenden hypothetischen Kausalverlauf, also bei Erstattung eines mangelfreien Gutachtens, zum Zug gekommen wäre; die Beurteilung und Gewichtung der festgestellten Umstände iZm der ...
Dem Vater muss zugebilligt werden, sich unter Bezugnahme auf das Fehlen einer einvernehmlichen Entscheidung über das kostenintensive Wettkampftraining des Kindes auf einen Vergleich mit einer intakten Familie zu berufen, zumal in solchen Familien nicht davon auszugehen ist, dass ein Elternteil ...
Die Auseinandersetzung über einen auf Vertrag gegründeten Anspruch eines Gesellschafters gegenüber einem anderen Gesellschafter einer GesbR neu gehört nicht zu den Streitigkeiten, die ein Gesetz ausdrücklich oder schlüssig in das außerstreitige Verfahren verweist; eine analoge Anwendung des ...
Einer klagenden Partei, die gehalten ist, eine Prozesshandlung vorzunehmen, nämlich einen vorbereitenden Schriftsatz einzubringen und Urkunden vorzulegen, muss uU klar sein, dass das Gericht vor Erstattung dieses Schriftsatzes nicht von sich aus tätig werden wird; dies gilt erst recht, wenn das ...
Die Belehrung hat um so ausführlicher und eindringlicher zu sein, je klarer für den ordentlichen und pflichtgetreuen Durchschnittsarzt in der konkreten Situation die schädlichen Folgen des Unterbleibens sind und je dringlicher die weitere Behandlung aus der Sicht eines vernünftigen und ...
Im gegenständlichen Fall ist nicht erkennbar, dass Segway-Fahrten im Vergleich zur bloßen Nutzung mit konventionellen Fahrrädern für den Kläger mit einer Mehrbelastung verbunden wären, zumal die Beklagte die Instandhaltungspflicht für den Weg trifft; die Beurteilung der Vorinstanzen, wonach ...
Dem Vater muss zugebilligt werden, sich unter Bezugnahme auf das Fehlen einer einvernehmlichen Entscheidung über das kostenintensive Wettkampftraining des Kindes auf einen Vergleich mit einer intakten Familie zu berufen, zumal in solchen Familien nicht davon auszugehen ist, dass ein Elternteil ...
Der Kläger sah zwar die konkreten Witterungs- und Umwelteinflüsse subjektiv nicht voraus, doch musste man nach den Feststellungen objektiv mit ihnen bei einer solchen alpinen Hochtour, wie sie der Kläger unternahm, rechnen; der Kläger kann sich daher objektiv nicht darauf berufen, er sei von den ...
Die Auseinandersetzung über einen auf Vertrag gegründeten Anspruch eines Gesellschafters gegenüber einem anderen Gesellschafter einer GesbR neu gehört nicht zu den Streitigkeiten, die ein Gesetz ausdrücklich oder schlüssig in das außerstreitige Verfahren verweist; eine analoge Anwendung des ...
Das auch in der jüngeren Lehre geforderte generelle Hinausschieben des Fristbeginns bei verdeckten Mängeln widerspräche dem klaren Gesetzeswortlaut, der zwischen Sachmängeln (Ablieferung) und Rechtsmängeln (Erkennen) differenziert; aus den Materialien zur Gewährleistungsreform ergibt sich, ...
Einer klagenden Partei, die gehalten ist, eine Prozesshandlung vorzunehmen, nämlich einen vorbereitenden Schriftsatz einzubringen und Urkunden vorzulegen, muss uU klar sein, dass das Gericht vor Erstattung dieses Schriftsatzes nicht von sich aus tätig werden wird; dies gilt erst recht, wenn das ...
Im Amtshaftungsverfahren ist - schon aus einfachen Kausalitätserwägungen - zu prüfen, welcher Bewerber bei dem anzunehmenden hypothetischen Kausalverlauf, also bei Erstattung eines mangelfreien Gutachtens, zum Zug gekommen wäre; die Beurteilung und Gewichtung der festgestellten Umstände iZm der ...
Die Belehrung hat um so ausführlicher und eindringlicher zu sein, je klarer für den ordentlichen und pflichtgetreuen Durchschnittsarzt in der konkreten Situation die schädlichen Folgen des Unterbleibens sind und je dringlicher die weitere Behandlung aus der Sicht eines vernünftigen und ...

