Die Antragsteller haben mit Schreiben je vom 30. August 2016 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Revision eingebracht und unter einem beantragt, diesen Anträgen die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen; eine Revision wurde jedoch noch nicht eingebracht, sodass infolge ...
Hat das VwG seine Entscheidung gem § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG berichtigt und wurde gegen diesen Berichtigungsbeschluss keine Revision erhoben, so hat der VwGH als Prüfungsgegenstand die angefochtene Entscheidung in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses zugrunde zu legen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Wenn nach dem EuGH (und der ganz überwiegenden Lehre) bereits eine aus dem Eigentumsrecht abgeleitete Unterlassungsklage keine Klage aus einem „dinglichen Recht“ iSd Art 16 Z 1 lit a EuGVÜ bzw Art 24 Z 1 Brüssel Ia-VO ist, muss dies erst recht für ein bloß publizianisches ...
Die im Ruhestandsversetzungsverfahren maßgebende Prognose des weiteren Krankheitsverlaufes zählt nicht zur sachverständigen Tatsachenfeststellung (Befundaufnahme), sondern zum Bereich der sachverständigen Schlussfolgerungen; in diesem Bereich stellen weder ein Irrtum (bei der Prognose der ...
Bei der Beurteilung, ob eine konkrete Unterschrift lesbar ist oder nicht, handelt es sich um eine einzelfallbezogene Frage, die nur dann revisibel ist, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise erfolgt ist; davon kann im vorliegenden Fall, in dem ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das Erstgericht war hier der unrichtigen Ansicht, es könne – ohne selbst einen Auftrag erteilt zu haben – bloß aufgrund einer Aufforderung durch den Sachverständigen eine Beugestrafe verhängen; für die Verhängung einer Beugestrafe fehlt hier die Grundlage, nämlich ein zeitlich davor (und ...
Die Antragsteller haben mit Schreiben je vom 30. August 2016 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Revision eingebracht und unter einem beantragt, diesen Anträgen die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen; eine Revision wurde jedoch noch nicht eingebracht, sodass infolge ...
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Hat das VwG seine Entscheidung gem § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG berichtigt und wurde gegen diesen Berichtigungsbeschluss keine Revision erhoben, so hat der VwGH als Prüfungsgegenstand die angefochtene Entscheidung in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses zugrunde zu legen
Bei der Beurteilung, ob eine konkrete Unterschrift lesbar ist oder nicht, handelt es sich um eine einzelfallbezogene Frage, die nur dann revisibel ist, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise erfolgt ist; davon kann im vorliegenden Fall, in dem ...
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Wenn nach dem EuGH (und der ganz überwiegenden Lehre) bereits eine aus dem Eigentumsrecht abgeleitete Unterlassungsklage keine Klage aus einem „dinglichen Recht“ iSd Art 16 Z 1 lit a EuGVÜ bzw Art 24 Z 1 Brüssel Ia-VO ist, muss dies erst recht für ein bloß publizianisches ...
Das Erstgericht war hier der unrichtigen Ansicht, es könne – ohne selbst einen Auftrag erteilt zu haben – bloß aufgrund einer Aufforderung durch den Sachverständigen eine Beugestrafe verhängen; für die Verhängung einer Beugestrafe fehlt hier die Grundlage, nämlich ein zeitlich davor (und ...

