In einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002 hat der Antragsteller die Änderungen sowie die Art und Weise ihrer Durchführung in seinem Antrag so genau zu beschreiben, aber auch das Ansuchen um Baubewilligung und die diesem anzuschließenden Beilagen derart abzufassen, dass das Vorliegen der ...
Ist die Namensnennung nicht gesetzlich verboten und hat der Namensträger einen sachlichen Anlass zur Nennung seines Namens gegeben, dann wiegt das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit regelmäßig schwerer als der Schutz der Privatsphäre
Eine rechtskräftige Verurteilung nach § 115 StGB bewirkt für das Zivilverfahren bindend die Qualifikation der Äußerungen als Beschimpfungen iSd § 1330 Abs 1 ABGB; ein gegen die strafrechtliche Verurteilung anhängiges Erneuerungsverfahren (§ 363a StPO) vermag daran nichts zu ändern
Maßgeblich ist der objektive Erklärungswert der Ausschreibungsbestimmungen
Nach den Feststellungen hatte der Kläger als pathologischer Spieler in dem der Klage zugrunde liegenden Zeitraum in unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Nähe zum Spielbetrieb nicht die Willenskraft, sich in Beziehung auf das Glücksspiel anders zu entscheiden, sodass es ihm in diesen ...
Das Verbot des ultra alterum tantum gilt nicht für die in einem Urteil für die Zukunft zugesprochenen Zinsen
Es handelt sich (nur) dann um Lebensmittel, die von der gesetzlichen Ausnahme des § 42 Abs 3a StVO umfasst sind, wenn deren Genießbarkeit nicht mehr gegeben wäre, würden sie ohne Transport während des jeweiligen Wochenendfahrverbotes nicht mehr verarbeitet, verteilt oder verzehrt werden können
Der Gesetzgeber stellt nach dem klaren Wortlaut des § 5 Abs 5 K-GplG 1995 darauf ab, ob das Gebäude oder die sonstigen baulichen Anlagen im Grünland erforderlich und spezifisch sind; dementsprechend ist auch nach der Rsp des VwGH bei der Beurteilung nach § 5 Abs 5 K-GplG 1995 ein strenger ...
In einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002 hat der Antragsteller die Änderungen sowie die Art und Weise ihrer Durchführung in seinem Antrag so genau zu beschreiben, aber auch das Ansuchen um Baubewilligung und die diesem anzuschließenden Beilagen derart abzufassen, dass das Vorliegen der ...
Nach den Feststellungen hatte der Kläger als pathologischer Spieler in dem der Klage zugrunde liegenden Zeitraum in unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Nähe zum Spielbetrieb nicht die Willenskraft, sich in Beziehung auf das Glücksspiel anders zu entscheiden, sodass es ihm in diesen ...
Ist die Namensnennung nicht gesetzlich verboten und hat der Namensträger einen sachlichen Anlass zur Nennung seines Namens gegeben, dann wiegt das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit regelmäßig schwerer als der Schutz der Privatsphäre
Das Verbot des ultra alterum tantum gilt nicht für die in einem Urteil für die Zukunft zugesprochenen Zinsen
Eine rechtskräftige Verurteilung nach § 115 StGB bewirkt für das Zivilverfahren bindend die Qualifikation der Äußerungen als Beschimpfungen iSd § 1330 Abs 1 ABGB; ein gegen die strafrechtliche Verurteilung anhängiges Erneuerungsverfahren (§ 363a StPO) vermag daran nichts zu ändern
Es handelt sich (nur) dann um Lebensmittel, die von der gesetzlichen Ausnahme des § 42 Abs 3a StVO umfasst sind, wenn deren Genießbarkeit nicht mehr gegeben wäre, würden sie ohne Transport während des jeweiligen Wochenendfahrverbotes nicht mehr verarbeitet, verteilt oder verzehrt werden können
Maßgeblich ist der objektive Erklärungswert der Ausschreibungsbestimmungen
Der Gesetzgeber stellt nach dem klaren Wortlaut des § 5 Abs 5 K-GplG 1995 darauf ab, ob das Gebäude oder die sonstigen baulichen Anlagen im Grünland erforderlich und spezifisch sind; dementsprechend ist auch nach der Rsp des VwGH bei der Beurteilung nach § 5 Abs 5 K-GplG 1995 ein strenger ...

