Bei der Berechnung des Unterbrechungsschadens (Ertragsfall) ist der hypothetische Kausalverlauf ohne (gedeckten) Unterbrechungsgrund heranzuziehen; dem VN wird nicht ein gewisser Ertrag garantiert, sondern nur das ersetzt, was ihm ohne Unterbrechung nicht entgangen wäre
Das Einknicken eines aufblasbaren Pools, wodurch schwallartig Pool-Wasser austrat und durch das geschlossene Fenster in den Keller eindrang, ist keine rein mechanische Einwirkung des Sturmes auf die Sachen im Keller
Ist der geltend gemachte Rechtsschutzanspruch weder von der positiven Deckungsumschreibung des Schadenersatzfahrzeug-Rechtsschutzes nach Art 17.2.1. ARB noch von jener des Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutzes nach Art 17.2.4. ARB umfasst und dort daher auch nicht versicherbar ist, kommt der ...
Parallelfahrten ohne ausreichendem Seitenabstand sind nach der Rsp wegen der verkürzten Reaktionsmöglichkeit grundsätzlich als gefährlich einzustufen; der konkret einzuhaltende Seitenabstand hängt dabei von ortsbezogenen und situationsbezogenen Faktoren, wie Breite, Steilheit, ...
Eine Klausel in der Betriebsunterbrechungsversicherung, wonach dem VN der durch die konkrete versicherte Betriebsunterbrechung entstandene Unterbrechungsschaden ersetzt wird, ist keine gröbliche Benachteiligung
Die testamentarische Erbeinsetzung oder Enterbung des VN durch einen voraussichtlichen künftigen Erblasser stellen den Eintritt des Versicherungsfalls nicht dar, weil noch gar nicht feststeht, ob sie nach dem Tod des Erblassers überhaupt zum Tragen kommen
Der Sturz der Klägerin, der aufgrund von auf die Stiege gefallenem Laub und Regennässe erfolgte, hätte nach den Feststellungen nur durch eine Reinigung in etwa ein- bis zweistündigen Intervallen (allenfalls) verhindert werden können; das hätte nach Ansicht der Vorinstanzen die ...
Auch Bodenaushubmaterial ist als Abfall zu beurteilen, wenn bei irgendeinem Voreigentümer oder Vorinhaber eine Entledigungsabsicht bestanden hat
Bei der Berechnung des Unterbrechungsschadens (Ertragsfall) ist der hypothetische Kausalverlauf ohne (gedeckten) Unterbrechungsgrund heranzuziehen; dem VN wird nicht ein gewisser Ertrag garantiert, sondern nur das ersetzt, was ihm ohne Unterbrechung nicht entgangen wäre
Eine Klausel in der Betriebsunterbrechungsversicherung, wonach dem VN der durch die konkrete versicherte Betriebsunterbrechung entstandene Unterbrechungsschaden ersetzt wird, ist keine gröbliche Benachteiligung
Das Einknicken eines aufblasbaren Pools, wodurch schwallartig Pool-Wasser austrat und durch das geschlossene Fenster in den Keller eindrang, ist keine rein mechanische Einwirkung des Sturmes auf die Sachen im Keller
Die testamentarische Erbeinsetzung oder Enterbung des VN durch einen voraussichtlichen künftigen Erblasser stellen den Eintritt des Versicherungsfalls nicht dar, weil noch gar nicht feststeht, ob sie nach dem Tod des Erblassers überhaupt zum Tragen kommen
Ist der geltend gemachte Rechtsschutzanspruch weder von der positiven Deckungsumschreibung des Schadenersatzfahrzeug-Rechtsschutzes nach Art 17.2.1. ARB noch von jener des Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutzes nach Art 17.2.4. ARB umfasst und dort daher auch nicht versicherbar ist, kommt der ...
Der Sturz der Klägerin, der aufgrund von auf die Stiege gefallenem Laub und Regennässe erfolgte, hätte nach den Feststellungen nur durch eine Reinigung in etwa ein- bis zweistündigen Intervallen (allenfalls) verhindert werden können; das hätte nach Ansicht der Vorinstanzen die ...
Parallelfahrten ohne ausreichendem Seitenabstand sind nach der Rsp wegen der verkürzten Reaktionsmöglichkeit grundsätzlich als gefährlich einzustufen; der konkret einzuhaltende Seitenabstand hängt dabei von ortsbezogenen und situationsbezogenen Faktoren, wie Breite, Steilheit, ...
Auch Bodenaushubmaterial ist als Abfall zu beurteilen, wenn bei irgendeinem Voreigentümer oder Vorinhaber eine Entledigungsabsicht bestanden hat

