In der Unfallversicherung hat der Versehrte Anspruch auf Versorgung durch Sachleistung, nicht jedoch auf ein bestimmtes Hilfsmittel; welches Hilfsmittel geeignet ist, entscheidet der Unfallversicherungsträger nach freiem Ermessen
§ 130 Abs 1 Satz 2 AktG gilt für die GmbH analog; ein Stimmverbot ist bereits dann anzunehmen, wenn sich die Sonderprüfung auf Vorgänge erstrecken soll, welche für die Verantwortlichkeit der Verwaltungsträger oder deren Inanspruchnahme von Bedeutung sein könnten
Werden Gewinne einer KG (oder GmbH) freiwillig nicht ausgeschüttet, ist dies nicht als jedenfalls gerechtfertigt und damit unterhaltsmildernd anzusehen, weil die Belassung von Kapital in einem Unternehmen nicht unbedingt eine besonders gewinnbringende Art der Kapitalveranlagung ist
Der Wille des Kindes stellt ein wichtiges, jedoch nicht allein maßgebliches Kriterium dar, da dieser nicht selten von außen beeinflusst ist und Schwankungen unterliegen kann; je älter aber ein bereits einsichts- und urteilsfähiges Kind ist, desto eher wird seinem Wunsch zu entsprechen sein; um ...
Bösgläubigkeit der Markenanmeldung kann selbst bei eigenem Benutzungswillen des Anmelders angenommen werden, wenn der Anmelder zumindest auch den Vertrieb der Waren oder Dienstleistungen seines prioritätsälteren Mitbewerbers stören will
Der Geschäftsführer einer GmbH ist schon kraft Gesetzes zur unbeschränkten (und unbeschränkbaren) Vertretung nach außen befugt, ohne dass es einer vertraglichen Festlegung seiner Hauptpflichten bedürfe; im Innenverhältnis ist er als zur treuhändigen Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen ...
Sozialleistungen, die nicht dem Ausgleich eines bestimmten Mehraufwandes für einen Sonderbedarf dienen oder nach gesetzlichen Bestimmungen auf den Unterhalt nicht anrechenbar sind, werden als Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen; anderes gilt dagegen für Sozialleistungen zur ...
Die Rechtsansicht, nach welcher ein die Berichtigung nach § 130 GBG ablehnender Beschluss ausnahmsweise dann anfechtbar sei, wenn der angefochtene Beschluss eine Erledigung in der Sache enthalte, wurde vom OGH bereits wiederholt ausdrücklich abgelehnt
In der Unfallversicherung hat der Versehrte Anspruch auf Versorgung durch Sachleistung, nicht jedoch auf ein bestimmtes Hilfsmittel; welches Hilfsmittel geeignet ist, entscheidet der Unfallversicherungsträger nach freiem Ermessen
Bösgläubigkeit der Markenanmeldung kann selbst bei eigenem Benutzungswillen des Anmelders angenommen werden, wenn der Anmelder zumindest auch den Vertrieb der Waren oder Dienstleistungen seines prioritätsälteren Mitbewerbers stören will
§ 130 Abs 1 Satz 2 AktG gilt für die GmbH analog; ein Stimmverbot ist bereits dann anzunehmen, wenn sich die Sonderprüfung auf Vorgänge erstrecken soll, welche für die Verantwortlichkeit der Verwaltungsträger oder deren Inanspruchnahme von Bedeutung sein könnten
Der Geschäftsführer einer GmbH ist schon kraft Gesetzes zur unbeschränkten (und unbeschränkbaren) Vertretung nach außen befugt, ohne dass es einer vertraglichen Festlegung seiner Hauptpflichten bedürfe; im Innenverhältnis ist er als zur treuhändigen Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen ...
Werden Gewinne einer KG (oder GmbH) freiwillig nicht ausgeschüttet, ist dies nicht als jedenfalls gerechtfertigt und damit unterhaltsmildernd anzusehen, weil die Belassung von Kapital in einem Unternehmen nicht unbedingt eine besonders gewinnbringende Art der Kapitalveranlagung ist
Sozialleistungen, die nicht dem Ausgleich eines bestimmten Mehraufwandes für einen Sonderbedarf dienen oder nach gesetzlichen Bestimmungen auf den Unterhalt nicht anrechenbar sind, werden als Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen; anderes gilt dagegen für Sozialleistungen zur ...
Der Wille des Kindes stellt ein wichtiges, jedoch nicht allein maßgebliches Kriterium dar, da dieser nicht selten von außen beeinflusst ist und Schwankungen unterliegen kann; je älter aber ein bereits einsichts- und urteilsfähiges Kind ist, desto eher wird seinem Wunsch zu entsprechen sein; um ...
Die Rechtsansicht, nach welcher ein die Berichtigung nach § 130 GBG ablehnender Beschluss ausnahmsweise dann anfechtbar sei, wenn der angefochtene Beschluss eine Erledigung in der Sache enthalte, wurde vom OGH bereits wiederholt ausdrücklich abgelehnt

