Grundsätzlich wird jemand nicht für schutzwürdig erachtet, der sich unbefugt in den Gefahrenbereich begeben hat, weil er nicht damit rechnen kann, dass Schutzmaßnahmen zugunsten unbefugt Eindringender getroffen wurden; hier spricht gegen eine Verkehrssicherungspflicht des Lenkers des Schidoos ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Da unter "Verkehr" (§ 1 Abs 1 StVO) nicht nur der sich bewegende, sondern auch der ruhende Verkehr zu verstehen ist (§ 43 Abs 1 lit b StVO), wird ein Kfz iSd § 36 KFG auch dann "verwendet", wenn es auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr zum Halten oder Parken abgestellt wird; dies trifft ...
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass Behörde und VwG bei der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit bzw Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel anhand des Zumutbarbegriffs nach § 1 Abs 4 Z 3 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ...
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Jänner 2017
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das LVwG hat sich zu Recht auf § 24 Abs 4 (und nicht auf § 44 Abs 4) VwGVG gestützt; das Disziplinarverfahren ist nach den gem § 42 S-LBG anzuwendenden Bestimmungen des AVG zu führen; es handelt sich um kein Verfahren in Verwaltungsstrafsachen; § 44 VwGVG regelt aber ausschließlich die ...
Nach stRsp des VwGH kann ein Rechtsmittelverzicht - und zwar durch ausdrückliche Erklärung - erst nach Zustellung oder Verkündung des Bescheides und während der Rechtsmittelfrist erfolgen
Grundsätzlich wird jemand nicht für schutzwürdig erachtet, der sich unbefugt in den Gefahrenbereich begeben hat, weil er nicht damit rechnen kann, dass Schutzmaßnahmen zugunsten unbefugt Eindringender getroffen wurden; hier spricht gegen eine Verkehrssicherungspflicht des Lenkers des Schidoos ...
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Jänner 2017
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Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass Behörde und VwG bei der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit bzw Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel anhand des Zumutbarbegriffs nach § 1 Abs 4 Z 3 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ...
Nach stRsp des VwGH kann ein Rechtsmittelverzicht - und zwar durch ausdrückliche Erklärung - erst nach Zustellung oder Verkündung des Bescheides und während der Rechtsmittelfrist erfolgen

