§ 55 Abs 1 lit j Vlbg BauG stellt die Nichtbefolgung von (ua) Aufträgen nach § 40 Abs 3 unter Strafdrohung; wäre ein getrenntes Befolgen jeder der im Bescheid genannten Aufträge möglich gewesen, hat sich der Tatentschluss daher auf mehrere Fakten bezogen, liegt nicht nur eine ...
Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln bezieht sich auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres; entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren; dass die ...
Für den von ihr selbst verfassten Schriftsatz steht der mitbeteiligten Partei der geltend gemachte Schriftsatzaufwand nicht zu
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die Frage der Trennbarkeit stellt nicht allein eine bautechnische Frage dar, die vom Sachverständigen entschieden werden könnte
Weist das VwG - wie hier in den wiederaufzunehmenden Verfahren - die gegen einen verwaltungsbehördlichen Bescheid erhobene Beschwerde als unbegründet ab und lässt es den Bescheid unverändert, ist dieses Erkenntnis derart zu werten, dass das VwG ein mit dem Inhalt des verwaltungsbehördlichen ...
Die durch den dritten Satz des § 17 Abs 3 ZustG normierte Zustellwirkung wird nicht durch Abwesenheit von der Abgabestelle schlechthin, sondern nur durch eine solche Abwesenheit von der Abgabestelle ausgeschlossen, die bewirkt, dass der Empfänger wegen seiner Abwesenheit von der Abgabestelle nicht ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 55 Abs 1 lit j Vlbg BauG stellt die Nichtbefolgung von (ua) Aufträgen nach § 40 Abs 3 unter Strafdrohung; wäre ein getrenntes Befolgen jeder der im Bescheid genannten Aufträge möglich gewesen, hat sich der Tatentschluss daher auf mehrere Fakten bezogen, liegt nicht nur eine ...
Die Frage der Trennbarkeit stellt nicht allein eine bautechnische Frage dar, die vom Sachverständigen entschieden werden könnte
Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln bezieht sich auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres; entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren; dass die ...
Weist das VwG - wie hier in den wiederaufzunehmenden Verfahren - die gegen einen verwaltungsbehördlichen Bescheid erhobene Beschwerde als unbegründet ab und lässt es den Bescheid unverändert, ist dieses Erkenntnis derart zu werten, dass das VwG ein mit dem Inhalt des verwaltungsbehördlichen ...
Für den von ihr selbst verfassten Schriftsatz steht der mitbeteiligten Partei der geltend gemachte Schriftsatzaufwand nicht zu
Die durch den dritten Satz des § 17 Abs 3 ZustG normierte Zustellwirkung wird nicht durch Abwesenheit von der Abgabestelle schlechthin, sondern nur durch eine solche Abwesenheit von der Abgabestelle ausgeschlossen, die bewirkt, dass der Empfänger wegen seiner Abwesenheit von der Abgabestelle nicht ...
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