Beim Grenzbetrag von 2.500 EUR handelt es sich um einen Freibetrag, der durch Abzug von den aufgewendeten Ausbildungskosten zu berücksichtigen ist; er ist von den ältesten innerhalb des Rückforderungszeitraums liegenden Kosten (vor Aliquotierung) abzuziehen
Die außerberufliche Immunität von Mitgliedern des Nationalrats ist ein (vorübergehendes) prozessuales Verfolgungshindernis, das mit Ende der Abgeordnetenstellung wegfällt und danach einer strafrechtlichen Verfolgung nicht mehr entgegensteht
Das Bachelorstudium ist als selbständiges ordentliches Studium zu betrachten, weshalb bei der Beurteilung, ab wann der Antragsteller von seiner Unterhaltspflicht enthoben ist, auf die durchschnittliche Studiendauer des Bachelorstudiums abzustellen ist; beim Masterstudium handelt es sich nicht wie ...
Keine positive Zukunftsprognose liegt idR vor, wenn – wie hier – die Störungen zumindest teilweise auch nach Zustellung der Aufkündigung angedauert haben; hinzu kommt, dass der Beklagte das bindend festgestellte Störverhalten auch noch in der Revision in Abrede stellt und damit keinerlei ...
Der Senat hält nicht an der in 4 Ob 244/01p und 4 Ob 152/03m ausgedrückten Rechtsansicht fest, dass allein der sittenwidrige Erwerb eines Markenrechts einen Anspruch von Mitbewerbern auf Unterlassung der Nutzung des betroffenen Zeichens begründet; vielmehr bedarf dieser Anspruch einer ...
Bereits der Wortlaut des § 82 Abs 2 EheG (arg: „[...] wenn der andere Ehegatte auf ihre Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist“ […]) macht deutlich, dass bei der Beurteilung der Voraussetzungen nach dieser Gesetzesstelle nicht eine rein vergangenheitsbezogene ...
Ist das Kindeswohl durch häufigere Kontakte gefährdet, so gilt die Regel, dass zwischen den Besuchsterminen kürzere Abstände als ein Monat liegen sollen, nicht ausnahmslos
Die Frage, ob vereinbarte Gegenleistungen des Benützungsberechtigten als Bestandzins oder als ein die Annahme einer eine Bittleihe rechtfertigender Anerkennungszins anzusehen sind, ist nach den Verhältnissen beim Vertragsabschluss zu beurteilen; diese Frage ist einzelfallbezogen
Beim Grenzbetrag von 2.500 EUR handelt es sich um einen Freibetrag, der durch Abzug von den aufgewendeten Ausbildungskosten zu berücksichtigen ist; er ist von den ältesten innerhalb des Rückforderungszeitraums liegenden Kosten (vor Aliquotierung) abzuziehen
Der Senat hält nicht an der in 4 Ob 244/01p und 4 Ob 152/03m ausgedrückten Rechtsansicht fest, dass allein der sittenwidrige Erwerb eines Markenrechts einen Anspruch von Mitbewerbern auf Unterlassung der Nutzung des betroffenen Zeichens begründet; vielmehr bedarf dieser Anspruch einer ...
Die außerberufliche Immunität von Mitgliedern des Nationalrats ist ein (vorübergehendes) prozessuales Verfolgungshindernis, das mit Ende der Abgeordnetenstellung wegfällt und danach einer strafrechtlichen Verfolgung nicht mehr entgegensteht
Bereits der Wortlaut des § 82 Abs 2 EheG (arg: „[...] wenn der andere Ehegatte auf ihre Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist“ […]) macht deutlich, dass bei der Beurteilung der Voraussetzungen nach dieser Gesetzesstelle nicht eine rein vergangenheitsbezogene ...
Das Bachelorstudium ist als selbständiges ordentliches Studium zu betrachten, weshalb bei der Beurteilung, ab wann der Antragsteller von seiner Unterhaltspflicht enthoben ist, auf die durchschnittliche Studiendauer des Bachelorstudiums abzustellen ist; beim Masterstudium handelt es sich nicht wie ...
Ist das Kindeswohl durch häufigere Kontakte gefährdet, so gilt die Regel, dass zwischen den Besuchsterminen kürzere Abstände als ein Monat liegen sollen, nicht ausnahmslos
Keine positive Zukunftsprognose liegt idR vor, wenn – wie hier – die Störungen zumindest teilweise auch nach Zustellung der Aufkündigung angedauert haben; hinzu kommt, dass der Beklagte das bindend festgestellte Störverhalten auch noch in der Revision in Abrede stellt und damit keinerlei ...
Die Frage, ob vereinbarte Gegenleistungen des Benützungsberechtigten als Bestandzins oder als ein die Annahme einer eine Bittleihe rechtfertigender Anerkennungszins anzusehen sind, ist nach den Verhältnissen beim Vertragsabschluss zu beurteilen; diese Frage ist einzelfallbezogen

