Bei der Prüfung, ob res iudicata vorliegt, ist auf die dem ursprünglichen Antrag von der Partei zugrunde gelegten Gründe - vorliegend daher auf das Tatsachenvorbringen zu dem behaupteten Wiederaufnahmegrund - abzustellen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Internationale Zuständigkeit für Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche verneint, weil sich die Schädigung damit zuerst in den Niederlanden auswirkte
Im Gegensatz zur Argumentation der Beklagten lässt sich aus der Rsp nicht ableiten, dass der Oppositionskläger auch gehalten wäre, das Nichtvorliegen von Tatsachen zu behaupten, die dem von ihm behaupteten aus seinem Vorbringen schlüssig abzuleitenden Rechtsfolgen (Erlöschen des ...
Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der vorliegende Fall weist die Besonderheit auf, dass die Liegenschaft ohne den mit Zustimmung der Bank erfolgten Verkauf zwangsversteigert worden wäre; die Klägerin hätte nur dann Befriedigung aus dem Meistbot erlangen können, wenn dieses den Verkehrswert der Liegenschaft um mehr als 100 % ...
Die vom Rechtsnachfolger im zweiten Prozess (actio negatoria) aufgestellte Tatsachenbehauptung, es sei ihm kein obligatorisches Nutzungsrecht im Kaufvertrag überbunden worden, schließt die Identität des Anspruchs und die Rechtskrafterstreckung nach § 234 ZPO nicht aus
Bei der Prüfung, ob res iudicata vorliegt, ist auf die dem ursprünglichen Antrag von der Partei zugrunde gelegten Gründe - vorliegend daher auf das Tatsachenvorbringen zu dem behaupteten Wiederaufnahmegrund - abzustellen
Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Internationale Zuständigkeit für Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche verneint, weil sich die Schädigung damit zuerst in den Niederlanden auswirkte
Der vorliegende Fall weist die Besonderheit auf, dass die Liegenschaft ohne den mit Zustimmung der Bank erfolgten Verkauf zwangsversteigert worden wäre; die Klägerin hätte nur dann Befriedigung aus dem Meistbot erlangen können, wenn dieses den Verkehrswert der Liegenschaft um mehr als 100 % ...
Im Gegensatz zur Argumentation der Beklagten lässt sich aus der Rsp nicht ableiten, dass der Oppositionskläger auch gehalten wäre, das Nichtvorliegen von Tatsachen zu behaupten, die dem von ihm behaupteten aus seinem Vorbringen schlüssig abzuleitenden Rechtsfolgen (Erlöschen des ...
Die vom Rechtsnachfolger im zweiten Prozess (actio negatoria) aufgestellte Tatsachenbehauptung, es sei ihm kein obligatorisches Nutzungsrecht im Kaufvertrag überbunden worden, schließt die Identität des Anspruchs und die Rechtskrafterstreckung nach § 234 ZPO nicht aus

