Der in AGB vereinbarte Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit - Körperschäden von Verbrauchern ausgenommen - bedarf iSd § 879 Abs 3 ABGB insbesondere dann einer sachlichen Rechtfertigung, wenn er die Hauptpflicht aus dem Vertrag betrifft
Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit in dem in § 7 Abs 3 Z 4 FSG genannten Ausmaß (wurden sie mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt) haben auch dann zwingend zu einer Entziehung der Lenkberechtigung nach § 26 Abs 3 FSG zu führen, wenn Basis der festgelegten ...
Soweit die Revision vorbringt, es gebe "keine Rechtsprechung bzw weicht das VwG von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab", wenn es bei der Beurteilung des § 4 Abs 2 Z 2 AÜG auf die Eigentumsverhältnisse der Maschinen abstelle, so ist dieses Vorbringen unzutreffend, weil die ...
Der Verpflichtete selbst wird durch die Bewilligung der Zwangsverwaltung und durch die Einführung des Zwangsverwalters (§§ 97 ff EO) nicht handlungsunfähig oder prozessunfähig
Die Frage, ob ein verständiger, wirtschaftlich denkender Grundeigentümer in der Lage des geschädigten Klägers den früheren Zustand der Grundfläche trotz eines die objektive Wertminderung übersteigenden Instandsetzungsaufwands wiederherstellen würde, um das Grundstück entsprechend nutzbar zu ...
Bei einer Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Auflagen (iSd § 77 GewO) ist darzulegen, dass (und aus welchen Gründen) eine andere, den Betriebsinhaber weniger belastende Auflage nicht vorgeschrieben werden konnte; nichts anderes kann - im Hinblick auf den Verweis auf das gewerbliche ...
Die Regelung des § 81 Abs 2 Z 7 GewO, der zufolge bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen keine Genehmigungspflicht nach § 81 Abs 1 GewO besteht, stellt darauf ab, dass die Änderungen "auf Grund der besonderen Situation des Einzelfalles erwarten lassen", dass überhaupt oder bei ...
Der Umstand, dass vorliegend die Stellungnahme der Revisionswerberin beim VwG nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist eingelangt ist, vermag an der Pflicht, auf Parteivorbringen einzugehen, nichts zu ändern, weil sich das Schreiben zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses bereits ...
Der in AGB vereinbarte Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit - Körperschäden von Verbrauchern ausgenommen - bedarf iSd § 879 Abs 3 ABGB insbesondere dann einer sachlichen Rechtfertigung, wenn er die Hauptpflicht aus dem Vertrag betrifft
Die Frage, ob ein verständiger, wirtschaftlich denkender Grundeigentümer in der Lage des geschädigten Klägers den früheren Zustand der Grundfläche trotz eines die objektive Wertminderung übersteigenden Instandsetzungsaufwands wiederherstellen würde, um das Grundstück entsprechend nutzbar zu ...
Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit in dem in § 7 Abs 3 Z 4 FSG genannten Ausmaß (wurden sie mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt) haben auch dann zwingend zu einer Entziehung der Lenkberechtigung nach § 26 Abs 3 FSG zu führen, wenn Basis der festgelegten ...
Bei einer Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Auflagen (iSd § 77 GewO) ist darzulegen, dass (und aus welchen Gründen) eine andere, den Betriebsinhaber weniger belastende Auflage nicht vorgeschrieben werden konnte; nichts anderes kann - im Hinblick auf den Verweis auf das gewerbliche ...
Soweit die Revision vorbringt, es gebe "keine Rechtsprechung bzw weicht das VwG von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab", wenn es bei der Beurteilung des § 4 Abs 2 Z 2 AÜG auf die Eigentumsverhältnisse der Maschinen abstelle, so ist dieses Vorbringen unzutreffend, weil die ...
Die Regelung des § 81 Abs 2 Z 7 GewO, der zufolge bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen keine Genehmigungspflicht nach § 81 Abs 1 GewO besteht, stellt darauf ab, dass die Änderungen "auf Grund der besonderen Situation des Einzelfalles erwarten lassen", dass überhaupt oder bei ...
Der Verpflichtete selbst wird durch die Bewilligung der Zwangsverwaltung und durch die Einführung des Zwangsverwalters (§§ 97 ff EO) nicht handlungsunfähig oder prozessunfähig
Der Umstand, dass vorliegend die Stellungnahme der Revisionswerberin beim VwG nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist eingelangt ist, vermag an der Pflicht, auf Parteivorbringen einzugehen, nichts zu ändern, weil sich das Schreiben zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses bereits ...

