Bei Rechtfertigung eines vorgemerkten Eigentumsrechts, welches der Anmerkung des Exekutionsverfahrens im Rang vorgeht, ist ein Verfahren nach § 352 EO nicht gegen den Erwerber fortzusetzen, weil der bisherige Verpflichtete sein Eigentum durch die Rechtfertigung rückwirkend verloren hat
§ 285 Abs 1 UGB ist nur im Fall der Insolvenz einer offenlegungspflichtigen Gesellschaft anzuwenden, nicht aber im Fall eines Schuldenregulierungsverfahrens eines vertretungsbefugten Organs
Behauptet die Grundrechtsbeschwerde eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil der Bf zu Ermittlungsergebnissen nicht habe Stellung nehmen können, hat sie darzulegen, dass eine entsprechende Information zur Geltendmachung von die Fortsetzung der Untersuchungshaft hindernden Umständen geführt ...
Dass die Klägerin selbst den Kontakt zum Beklagten nicht aktiv suchte, solange er ein außereheliches Liebesverhältnis unterhielt, ist durchaus verständlich und der Klägerin keineswegs als (schwere) Eheverfehlung vorzuwerfen
Eine Bindung an ein Anerkenntnisurteil besteht auch dann nicht, wenn diesem ein kontradiktorisches Verfahren vorausgegangen ist
Da ein Regressanspruch des Gesellschafters, der eine Eigenkapital ersetzende Sicherheit bestellt hat, erst entsteht, wenn er die Schuld der Gesellschaft, für die er haftet, zahlt (§ 1358 ABGB), kann es nicht darauf ankommen, ob die Gesellschaft zu einem davor liegenden Zeitpunkt kreditwürdig oder ...
Auch nach dem AußStrG 2005 besteht eine Pflicht, fideikommissarische Substitutionen (bzw Nacherbschaften) in das Grundbuch einzutragen
Im Falle der Drittpflege kann sich die Berücksichtigung des Eigeneinkommens nicht an der „Richtwertformel“ orientieren
Bei Rechtfertigung eines vorgemerkten Eigentumsrechts, welches der Anmerkung des Exekutionsverfahrens im Rang vorgeht, ist ein Verfahren nach § 352 EO nicht gegen den Erwerber fortzusetzen, weil der bisherige Verpflichtete sein Eigentum durch die Rechtfertigung rückwirkend verloren hat
Eine Bindung an ein Anerkenntnisurteil besteht auch dann nicht, wenn diesem ein kontradiktorisches Verfahren vorausgegangen ist
§ 285 Abs 1 UGB ist nur im Fall der Insolvenz einer offenlegungspflichtigen Gesellschaft anzuwenden, nicht aber im Fall eines Schuldenregulierungsverfahrens eines vertretungsbefugten Organs
Da ein Regressanspruch des Gesellschafters, der eine Eigenkapital ersetzende Sicherheit bestellt hat, erst entsteht, wenn er die Schuld der Gesellschaft, für die er haftet, zahlt (§ 1358 ABGB), kann es nicht darauf ankommen, ob die Gesellschaft zu einem davor liegenden Zeitpunkt kreditwürdig oder ...
Behauptet die Grundrechtsbeschwerde eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil der Bf zu Ermittlungsergebnissen nicht habe Stellung nehmen können, hat sie darzulegen, dass eine entsprechende Information zur Geltendmachung von die Fortsetzung der Untersuchungshaft hindernden Umständen geführt ...
Auch nach dem AußStrG 2005 besteht eine Pflicht, fideikommissarische Substitutionen (bzw Nacherbschaften) in das Grundbuch einzutragen
Dass die Klägerin selbst den Kontakt zum Beklagten nicht aktiv suchte, solange er ein außereheliches Liebesverhältnis unterhielt, ist durchaus verständlich und der Klägerin keineswegs als (schwere) Eheverfehlung vorzuwerfen
Im Falle der Drittpflege kann sich die Berücksichtigung des Eigeneinkommens nicht an der „Richtwertformel“ orientieren

