Liegen die drei Voraussetzungen (öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht, Fehlen von Bedenken vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Verwendung des Fahrzeugs für eine der in § 20 Abs 5 lit a bis j KFG taxativ aufgezählten Aufgaben) vor, ist die angestrebte ...
Im Beschwerdefall liegt zwar nur eine Bestrafung vor; hinzu tritt jedoch, dass der handeslrechtliche Geschäftsführer unstrittig auch im Zeitraum nach der Bestrafung bis zur Verfahrensanordnung gem § 91 Abs 2 GewO durch die Gewerbebehörde das Fehlverhalten nicht beendet hat; dass die ...
Die Begründung des VwG zur Zulässigkeit der Revision enthält keine Ausführungen zu einer vom VwGH zu lösenden Rechtsfrage; der gem § 25a VwGG gebotene Ausspruch, der kurz zu begründen ist, zeigt daher eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht auf
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin steht der Umstand, dass die Mitbeteiligte neben der Pflege ihres Vaters einer Erwerbstätigkeit als selbständige Landwirtin im Umfang einer Vollbeschäftigung nachgeht, der erheblichen Beanspruchung ihrer Arbeitskraft durch die Pflege grundsätzlich nicht ...
Die Aufhebung tritt nach dem eindeutigen Wortlaut des Art 140 Abs 5 3. Satz B-VG mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft
Dem vorliegenden Antrag ist nicht zu entnehmen, dass der Rechtsvertreter der Antragsteller seinen Kontrollpflichten nachgekommen wäre; er legt zwar dar, dass die Revision ihm nach Ausbesserung des Rubrums im Hinblick auf die geänderte Einbringungsart nochmals zur Unterschrift vorgelegt worden sei, ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Liegen die drei Voraussetzungen (öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht, Fehlen von Bedenken vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Verwendung des Fahrzeugs für eine der in § 20 Abs 5 lit a bis j KFG taxativ aufgezählten Aufgaben) vor, ist die angestrebte ...
Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin steht der Umstand, dass die Mitbeteiligte neben der Pflege ihres Vaters einer Erwerbstätigkeit als selbständige Landwirtin im Umfang einer Vollbeschäftigung nachgeht, der erheblichen Beanspruchung ihrer Arbeitskraft durch die Pflege grundsätzlich nicht ...
Im Beschwerdefall liegt zwar nur eine Bestrafung vor; hinzu tritt jedoch, dass der handeslrechtliche Geschäftsführer unstrittig auch im Zeitraum nach der Bestrafung bis zur Verfahrensanordnung gem § 91 Abs 2 GewO durch die Gewerbebehörde das Fehlverhalten nicht beendet hat; dass die ...
Die Aufhebung tritt nach dem eindeutigen Wortlaut des Art 140 Abs 5 3. Satz B-VG mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft
Die Begründung des VwG zur Zulässigkeit der Revision enthält keine Ausführungen zu einer vom VwGH zu lösenden Rechtsfrage; der gem § 25a VwGG gebotene Ausspruch, der kurz zu begründen ist, zeigt daher eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht auf
Dem vorliegenden Antrag ist nicht zu entnehmen, dass der Rechtsvertreter der Antragsteller seinen Kontrollpflichten nachgekommen wäre; er legt zwar dar, dass die Revision ihm nach Ausbesserung des Rubrums im Hinblick auf die geänderte Einbringungsart nochmals zur Unterschrift vorgelegt worden sei, ...
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