Eine fehlerhafte - teilweise nicht fallbezogene - Begründung des Zulassungsausspruchs durch das VwG wirft keine Rechtsfrage von der Qualität des Art 133 Abs 4 B-VG auf, von deren Lösung die Entscheidung über die Revision abhängt
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Schließen die Parteien einen Vergleich oder vereinbaren sie außergerichtlich ewiges Ruhen, ist ein Antrag auf Aufhebung der eV wegen Zeitablaufs erforderlich
Im Anwendungsbereich des § 255 Abs 4 ASVG können Beitragsmonate der freiwilligen Versicherung, die nicht die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründen, nicht als Monate gewertet werden, in denen die versicherte Person eine „Tätigkeit" iSd § 255 Abs 4 S 1 ASVG ausgeübt hat
Eine Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG ist auch nach Erhebung einer Revision an den VwGH zulässig
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Für das Begehren auf Beseitigung und Unterlassung eigenmächtiger Änderungen iSd § 52 WEG reicht es nicht aus, dass im Fall einer Klagestattgebung das Vollstreckungsorgan lediglich einen Vergleich des tatsächlichen Zustands mit jenem laut einem älteren Plan vornehmen müsste, um das Urteil ...
Eine nachträglich hervorgekommene Verletzung der Kooperationspflicht des Kronzeugen gem § 11b Abs 1 Z 2 WettbG ist nicht von vornherein ungeeignet, zu einer Aufhebung oder Abänderung der vorangegangenen Entscheidung zu führen
Eine fehlerhafte - teilweise nicht fallbezogene - Begründung des Zulassungsausspruchs durch das VwG wirft keine Rechtsfrage von der Qualität des Art 133 Abs 4 B-VG auf, von deren Lösung die Entscheidung über die Revision abhängt
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Für das Begehren auf Beseitigung und Unterlassung eigenmächtiger Änderungen iSd § 52 WEG reicht es nicht aus, dass im Fall einer Klagestattgebung das Vollstreckungsorgan lediglich einen Vergleich des tatsächlichen Zustands mit jenem laut einem älteren Plan vornehmen müsste, um das Urteil ...
Im Anwendungsbereich des § 255 Abs 4 ASVG können Beitragsmonate der freiwilligen Versicherung, die nicht die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründen, nicht als Monate gewertet werden, in denen die versicherte Person eine „Tätigkeit" iSd § 255 Abs 4 S 1 ASVG ausgeübt hat
Eine nachträglich hervorgekommene Verletzung der Kooperationspflicht des Kronzeugen gem § 11b Abs 1 Z 2 WettbG ist nicht von vornherein ungeeignet, zu einer Aufhebung oder Abänderung der vorangegangenen Entscheidung zu führen

