Ein krankheitsbedingter Mehraufwand des Unterhaltspflichtigen vermindert grundsätzlich die Bemessungsgrundlage; Voraussetzung ist, dass es sich um konkret nachgewiesene, unvermeidbare von der Sozialversicherung nicht gedeckte Kosten handelt, die aus ärztlicher Sicht zur Heilung oder Besserung ...
Hier hat der Rechtsvorgänger des Beklagten einerseits den Zaun deshalb entfernt, weil er schadhaft geworden war, andererseits die Elemente des anderen Zauns nicht wieder eingehängt; das Unterlassen der Zaunerrichtung ist ein bloß passives Verhalten; wenn das Berufungsgericht darin keine ...
Wenn das Berufungsgericht die Meinung des Klägers, sein Verhalten entspreche geradezu einem „natürlichen Reflex“ eines jeden Durchschnittsmenschen, nicht teilte und eine Gefahr des täglichen Lebens verneinte, dann liegt darin jedenfalls keine korrekturbedürftige Rechtsansicht; dessen ...
Für die Beurteilung der listigen Irreführung spielt es keine Rolle, ob die Nachteile tatsächlich eingetreten sind, denen sich der irregeführte Vertragspartner mit dem Abschluss des Vertrags ausgesetzt hat; maßgebend ist allein, dass der listig irregeführte Vertragspartner den Vertrag bei ...
Die Beurteilung der Vorinstanzen, die Erfolgsaussichten des vom Betroffenen eingeleiteten Prozesses seien gering und der Prozessverlust werde immense Kostenfolgen nach sich ziehen, wird im Revisionsrekurs nicht in Zweifel gezogen; der bloße Hinweis, es sei nicht ausgeschlossen, dass der Betroffene ...
Wenn das Berufungsgericht aus § 9 MRG eine Einschränkung der Grundsätze des § 364 Abs 2 ABGB ableiten will, als danach der benachbarte Mieter wesentliche Beeinträchtigungen, insbesondere aufgrund einer nicht einwandfreien und dem Stand der Technik entsprechenden Ausführung von Arbeiten, nicht ...
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts entsprach die Situation für den Kläger genau jener, die der Gesetzgeber bei Schaffung des § 25c KSchG im Auge hatte; die Annahme, für ihn sei nicht ein Einstehen für die GmbH als (künftige) Hauptschuldnerin im Vordergrund gestanden, sondern ...
Bei der Prüfung eines wichtigen Grundes für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist auf den Zeitpunkt der Abgabe der Auflösungserklärung abzustellen, es können grundsätzlich nur Umstände herangezogen werden, die im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegen
Ein krankheitsbedingter Mehraufwand des Unterhaltspflichtigen vermindert grundsätzlich die Bemessungsgrundlage; Voraussetzung ist, dass es sich um konkret nachgewiesene, unvermeidbare von der Sozialversicherung nicht gedeckte Kosten handelt, die aus ärztlicher Sicht zur Heilung oder Besserung ...
Die Beurteilung der Vorinstanzen, die Erfolgsaussichten des vom Betroffenen eingeleiteten Prozesses seien gering und der Prozessverlust werde immense Kostenfolgen nach sich ziehen, wird im Revisionsrekurs nicht in Zweifel gezogen; der bloße Hinweis, es sei nicht ausgeschlossen, dass der Betroffene ...
Hier hat der Rechtsvorgänger des Beklagten einerseits den Zaun deshalb entfernt, weil er schadhaft geworden war, andererseits die Elemente des anderen Zauns nicht wieder eingehängt; das Unterlassen der Zaunerrichtung ist ein bloß passives Verhalten; wenn das Berufungsgericht darin keine ...
Wenn das Berufungsgericht aus § 9 MRG eine Einschränkung der Grundsätze des § 364 Abs 2 ABGB ableiten will, als danach der benachbarte Mieter wesentliche Beeinträchtigungen, insbesondere aufgrund einer nicht einwandfreien und dem Stand der Technik entsprechenden Ausführung von Arbeiten, nicht ...
Wenn das Berufungsgericht die Meinung des Klägers, sein Verhalten entspreche geradezu einem „natürlichen Reflex“ eines jeden Durchschnittsmenschen, nicht teilte und eine Gefahr des täglichen Lebens verneinte, dann liegt darin jedenfalls keine korrekturbedürftige Rechtsansicht; dessen ...
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts entsprach die Situation für den Kläger genau jener, die der Gesetzgeber bei Schaffung des § 25c KSchG im Auge hatte; die Annahme, für ihn sei nicht ein Einstehen für die GmbH als (künftige) Hauptschuldnerin im Vordergrund gestanden, sondern ...
Für die Beurteilung der listigen Irreführung spielt es keine Rolle, ob die Nachteile tatsächlich eingetreten sind, denen sich der irregeführte Vertragspartner mit dem Abschluss des Vertrags ausgesetzt hat; maßgebend ist allein, dass der listig irregeführte Vertragspartner den Vertrag bei ...
Bei der Prüfung eines wichtigen Grundes für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist auf den Zeitpunkt der Abgabe der Auflösungserklärung abzustellen, es können grundsätzlich nur Umstände herangezogen werden, die im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegen

