Eine Sachverständigenäußerung, die sich in der Abgabe des Urteiles erschöpft, aber weder die Tatsachen, auf die sich das Urteil gründet, noch die Art, wie diese Tatsachen ermittelt wurden, (nachvollziehbar) erkennen lässt, ist mit einem wesentlichen Mangel behaftet und als Beweismittel ...
Bei dem erst während der Rekursfrist gegen einen gem § 117 Abs 1 IO ergangenen Beschluss erklärten Vertragsanbot eines Dritten handelt es sich um eine neue Tatsache, deren Verwertung im Rekursverfahren das Neuerungsverbot entgegensteht; wird ein nachträglich erstattetes Überbot vom ...
Die Präklusionswirkung der Rechtskraft schließt nicht nur die neuerliche Entscheidung des gleichen Begehrens aufgrund der gleichen Sachlage aus, sondern auch die Geltendmachung des gleichen Begehrens aufgrund von Tatsachen und Erwägungen, die bereits vor Schluss der mündlichen Verhandlung des ...
Dass einem Beirat Zustimmungsvorbehalte eingeräumt werden können, ist aus den Gesetzesmaterialen zum BBG 2011 eindeutig abzuleiten; nicht zu beanstanden ist die Aufnahme einer Regelung in die Stiftungsurkunde, die ausdrücklich der Möglichkeit einer künftigen Änderung des Gesetzes oder der Rsp ...
Soweit das VwG im Rahmen seiner Ausführungen zur Beweiswürdigung das in der mündlichen Verhandlung erstattete Gutachten des Sachverständigen, das nur ein Beweismittel darstellt, wiedergibt, kann dies die Feststellung des für die Entscheidung relevanten Sachverhalts nicht ersetzen
Zur allfälligen Führung eines baubehördlichen Bewilligungsverfahrens (einschließlich der hiebei allenfalls notwendigen Abgabe bestimmter Erklärungen der Verpflichteten) bedarf es keiner ausdrücklichen Ermächtigung in der Exekutionsbewilligung; die Ermächtigung zur Ersatzvornahme schließt ...
§ 298 Abs 2 ZPO findet sich im dritten Titel des zweiten Teils der ZPO mit der Bezeichnung „Beweis durch Urkunden“; der Sachverständigenbeweis ist hingegen im fünften Titel (§§ 351–367 ZPO) geregelt; der Rechtsmittelausschluss nach § 319 ZPO ist daher nicht anwendbar, wenn das ...
Die Garantie des Art 6 Abs 1 EMRK bezieht sich in Bezug auf Strafverfahren auf die Angemessenheit der Frist zwischen dem Zeitpunkt der Kenntnis des Betroffenen von dem gegen ihn geführten Verfahren und der letzten und rechtskräftigen Entscheidung
Eine Sachverständigenäußerung, die sich in der Abgabe des Urteiles erschöpft, aber weder die Tatsachen, auf die sich das Urteil gründet, noch die Art, wie diese Tatsachen ermittelt wurden, (nachvollziehbar) erkennen lässt, ist mit einem wesentlichen Mangel behaftet und als Beweismittel ...
Soweit das VwG im Rahmen seiner Ausführungen zur Beweiswürdigung das in der mündlichen Verhandlung erstattete Gutachten des Sachverständigen, das nur ein Beweismittel darstellt, wiedergibt, kann dies die Feststellung des für die Entscheidung relevanten Sachverhalts nicht ersetzen
Bei dem erst während der Rekursfrist gegen einen gem § 117 Abs 1 IO ergangenen Beschluss erklärten Vertragsanbot eines Dritten handelt es sich um eine neue Tatsache, deren Verwertung im Rekursverfahren das Neuerungsverbot entgegensteht; wird ein nachträglich erstattetes Überbot vom ...
Zur allfälligen Führung eines baubehördlichen Bewilligungsverfahrens (einschließlich der hiebei allenfalls notwendigen Abgabe bestimmter Erklärungen der Verpflichteten) bedarf es keiner ausdrücklichen Ermächtigung in der Exekutionsbewilligung; die Ermächtigung zur Ersatzvornahme schließt ...
Die Präklusionswirkung der Rechtskraft schließt nicht nur die neuerliche Entscheidung des gleichen Begehrens aufgrund der gleichen Sachlage aus, sondern auch die Geltendmachung des gleichen Begehrens aufgrund von Tatsachen und Erwägungen, die bereits vor Schluss der mündlichen Verhandlung des ...
§ 298 Abs 2 ZPO findet sich im dritten Titel des zweiten Teils der ZPO mit der Bezeichnung „Beweis durch Urkunden“; der Sachverständigenbeweis ist hingegen im fünften Titel (§§ 351–367 ZPO) geregelt; der Rechtsmittelausschluss nach § 319 ZPO ist daher nicht anwendbar, wenn das ...
Dass einem Beirat Zustimmungsvorbehalte eingeräumt werden können, ist aus den Gesetzesmaterialen zum BBG 2011 eindeutig abzuleiten; nicht zu beanstanden ist die Aufnahme einer Regelung in die Stiftungsurkunde, die ausdrücklich der Möglichkeit einer künftigen Änderung des Gesetzes oder der Rsp ...
Die Garantie des Art 6 Abs 1 EMRK bezieht sich in Bezug auf Strafverfahren auf die Angemessenheit der Frist zwischen dem Zeitpunkt der Kenntnis des Betroffenen von dem gegen ihn geführten Verfahren und der letzten und rechtskräftigen Entscheidung

