Die Wiederaufnahme des Verfahrens setzt nach § 69 Abs 1 AVG voraus, dass es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt, welches durch Bescheid erledigt wurde
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Aus dem Umstand, dass die Revisionswerberin laut Gutachten "mit Rollator" und "hinkendem Gangbild" zur ärztlichen Untersuchung erschienen ist, ist nicht zwingend abzuleiten, dass ihr der verfahrensgegenständliche Zusatzvermerk "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen ...
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Erlassung einer Rückkehrentscheidung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die nach Art 8 EMRK geschützten Rechte darstellt, ist unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles eine gewichtende Abwägung des öffentlichen Interesses an einer ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Gem § 3a Abs 2 Sbg NSchG sind Maßnahmen trotz einer Beeinträchtigung von Naturschutzinteressen zu bewilligen, wenn sie nachweislich unmittelbar besonders wichtigen öffentlichen Interessen dienen, welchen im konkreten Fall der Vorrang gegenüber den Interessen des Naturschutzes zukommt, und wenn ...
Für die Zuerkennung der Steuersatzbegünstigung des § 37 Abs 5 dritter Fall EStG ist entscheidend, ob die Einstellung der Erwerbstätigkeit der Grund für die Entstehung des Veräußerungsgewinnes war; ein bloßes zeitliches Zusammentreffen der Einstellung der Erwerbstätigkeit mit dem Anfallen ...
Nicht jede diskriminierende Maßnahme gegen eine Person ist als "Verfolgung" iSd Art 1 Abschnitt A Z 2 GFK anzusehen, sondern nur solche, die in ihrer Gesamtheit zu einer schwerwiegenden Verletzung grundlegender Menschenrechte der Betroffenen führen (vgl Art 9 Abs 1 der Statusrichtlinie); um das ...
Die Wiederaufnahme des Verfahrens setzt nach § 69 Abs 1 AVG voraus, dass es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt, welches durch Bescheid erledigt wurde
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Gem § 3a Abs 2 Sbg NSchG sind Maßnahmen trotz einer Beeinträchtigung von Naturschutzinteressen zu bewilligen, wenn sie nachweislich unmittelbar besonders wichtigen öffentlichen Interessen dienen, welchen im konkreten Fall der Vorrang gegenüber den Interessen des Naturschutzes zukommt, und wenn ...
Aus dem Umstand, dass die Revisionswerberin laut Gutachten "mit Rollator" und "hinkendem Gangbild" zur ärztlichen Untersuchung erschienen ist, ist nicht zwingend abzuleiten, dass ihr der verfahrensgegenständliche Zusatzvermerk "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen ...
Für die Zuerkennung der Steuersatzbegünstigung des § 37 Abs 5 dritter Fall EStG ist entscheidend, ob die Einstellung der Erwerbstätigkeit der Grund für die Entstehung des Veräußerungsgewinnes war; ein bloßes zeitliches Zusammentreffen der Einstellung der Erwerbstätigkeit mit dem Anfallen ...
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Erlassung einer Rückkehrentscheidung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die nach Art 8 EMRK geschützten Rechte darstellt, ist unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles eine gewichtende Abwägung des öffentlichen Interesses an einer ...
Nicht jede diskriminierende Maßnahme gegen eine Person ist als "Verfolgung" iSd Art 1 Abschnitt A Z 2 GFK anzusehen, sondern nur solche, die in ihrer Gesamtheit zu einer schwerwiegenden Verletzung grundlegender Menschenrechte der Betroffenen führen (vgl Art 9 Abs 1 der Statusrichtlinie); um das ...

