Angesichts der Klarheit des Gesetzes und der Materialien ist davon auszugehen, dass bloß ein Erstgespräch über Mediation iSd § 107 Abs 3 AußStrG vom Gericht angeordnet werden darf und nicht die Teilnahme an Mediationssitzungen selbst
Als „Pension“ iSd § 264 Abs 1 Z 3 ASVG, § 145 Abs 1 Z 3 GSVG gilt der monatlich zustehende Pensionsbetrag; anteilige Sonderzahlungen, die der verstorbene Versicherte erhalten hat (§ 105 ASVG, § 73 GSVG), sind nicht einzubeziehen
Im Firmenbuch können grundsätzlich nur jene Tatsachen eingetragen werden, die auch eintragungspflichtig sind, es hiefür also eine gesetzliche Anordnung gibt; die (unmittelbar anschließende) Wiederbestellung eines Mitglieds eines Stiftungsvorstands bedeutet keine Änderung in der Vertretungsmacht ...
Der nach § 21 StGB Untergebrachte befindet sich während der Unterbrechung der Unterbringung nach § 166 Z 2 lit b StVG und seines daraus resultierenden Aufenthalts in einer Nachbetreuungseinrichtung zwar nicht im Maßnahmenvollzug, aber auch Nachsorgeeinrichtungen sind vom HeimAufG nicht umfasst
Für den – im vorliegenden Fall behaupteten – Ausschlussgrund des § 20 Abs 1 Z 5 JN ist Voraussetzung, dass ein Richter einer höheren Instanz an der Erlassung des angefochtenen Urteils oder Beschlusses beim untergeordneten Gericht mitgewirkt hat; eine Mitwirkung in diesem Sinne liegt nicht ...
Auch Hinweise in den Metadaten einer digitalen Bilddatei schaffen eine ausreichende Verbindung zum Bild und begründen daher das Recht nach § 74 Abs 3 UrhG
Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor
Die Unterhaltsschuld nach § 233 ABGB ist keine Nachlassverbindlichkeit, dh keine Erblasserschuld, sondern eine Erbgangsschuld; sie geht nicht als familienrechtliche Verpflichtung über, sondern entsteht als Erbenschuld neu und ist ein „erbrechtlicher Anspruch“ iSd § 176 AußStrG
Angesichts der Klarheit des Gesetzes und der Materialien ist davon auszugehen, dass bloß ein Erstgespräch über Mediation iSd § 107 Abs 3 AußStrG vom Gericht angeordnet werden darf und nicht die Teilnahme an Mediationssitzungen selbst
Für den – im vorliegenden Fall behaupteten – Ausschlussgrund des § 20 Abs 1 Z 5 JN ist Voraussetzung, dass ein Richter einer höheren Instanz an der Erlassung des angefochtenen Urteils oder Beschlusses beim untergeordneten Gericht mitgewirkt hat; eine Mitwirkung in diesem Sinne liegt nicht ...
Als „Pension“ iSd § 264 Abs 1 Z 3 ASVG, § 145 Abs 1 Z 3 GSVG gilt der monatlich zustehende Pensionsbetrag; anteilige Sonderzahlungen, die der verstorbene Versicherte erhalten hat (§ 105 ASVG, § 73 GSVG), sind nicht einzubeziehen
Auch Hinweise in den Metadaten einer digitalen Bilddatei schaffen eine ausreichende Verbindung zum Bild und begründen daher das Recht nach § 74 Abs 3 UrhG
Im Firmenbuch können grundsätzlich nur jene Tatsachen eingetragen werden, die auch eintragungspflichtig sind, es hiefür also eine gesetzliche Anordnung gibt; die (unmittelbar anschließende) Wiederbestellung eines Mitglieds eines Stiftungsvorstands bedeutet keine Änderung in der Vertretungsmacht ...
Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor
Der nach § 21 StGB Untergebrachte befindet sich während der Unterbrechung der Unterbringung nach § 166 Z 2 lit b StVG und seines daraus resultierenden Aufenthalts in einer Nachbetreuungseinrichtung zwar nicht im Maßnahmenvollzug, aber auch Nachsorgeeinrichtungen sind vom HeimAufG nicht umfasst
Die Unterhaltsschuld nach § 233 ABGB ist keine Nachlassverbindlichkeit, dh keine Erblasserschuld, sondern eine Erbgangsschuld; sie geht nicht als familienrechtliche Verpflichtung über, sondern entsteht als Erbenschuld neu und ist ein „erbrechtlicher Anspruch“ iSd § 176 AußStrG

