§ 6 Abs 3 VOEG idF BGBl I 2013/12 hat keine die frühere Rechtslage (§ 6 VOEG idF BGBl I 2007/37) bloß „klarstellende“ Wirkung iSe authentischen Interpretation
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens kann dann eine Obliegenheit des Geschädigten sein, wenn nur so eine Verbesserung des Wissensstands möglich und dem Geschädigten das Kostenrisiko zumutbar ist
Dass allgemein die Beförderung in einem Kfz für ein Kind des Antragstellers eine Stresssituation darstellt, lässt per se noch nicht den Schluss zu, dass die Wahl der Fahrtstrecke keinerlei weitere Beeinträchtigung seines Gesundheitszustandes bewirken kann; grundsätzliche Schwierigkeiten ...
Bei der Prüfung des Vorliegens der entschiedenen Sache ist auch vom VwG von der rechtskräftigen Vorentscheidung auszugehen, ohne deren sachliche Richtigkeit nochmals zu überprüfen; Identität der Sache liegt dann vor, wenn sich gegenüber der früheren Entscheidung weder die Rechtslage noch der ...
Der Beginn des Laufes der Verjährung wird durch die Zession nicht verändert
Sind die drei Voraussetzungen des § 20 Abs 5 KFG (öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht, Fehlen von Bedenken vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Verwendung des Fahrzeugs für den öffentlichen Hilfsdienst) erfüllt, so ist die angestrebte Bewilligung zu erteilen
Die Asylbehörden haben in der Beweiswürdigung den realen Hintergrund der vom Asylwerber vorgetragenen Fluchtgeschichte in ihre Überlegungen einzubeziehen und die Glaubwürdigkeit seiner Behauptungen auch im Vergleich zur einschlägigen Berichtslage zu messen
Es gibt kein abstraktes "Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens"
§ 6 Abs 3 VOEG idF BGBl I 2013/12 hat keine die frühere Rechtslage (§ 6 VOEG idF BGBl I 2007/37) bloß „klarstellende“ Wirkung iSe authentischen Interpretation
Der Beginn des Laufes der Verjährung wird durch die Zession nicht verändert
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens kann dann eine Obliegenheit des Geschädigten sein, wenn nur so eine Verbesserung des Wissensstands möglich und dem Geschädigten das Kostenrisiko zumutbar ist
Sind die drei Voraussetzungen des § 20 Abs 5 KFG (öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht, Fehlen von Bedenken vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Verwendung des Fahrzeugs für den öffentlichen Hilfsdienst) erfüllt, so ist die angestrebte Bewilligung zu erteilen
Dass allgemein die Beförderung in einem Kfz für ein Kind des Antragstellers eine Stresssituation darstellt, lässt per se noch nicht den Schluss zu, dass die Wahl der Fahrtstrecke keinerlei weitere Beeinträchtigung seines Gesundheitszustandes bewirken kann; grundsätzliche Schwierigkeiten ...
Die Asylbehörden haben in der Beweiswürdigung den realen Hintergrund der vom Asylwerber vorgetragenen Fluchtgeschichte in ihre Überlegungen einzubeziehen und die Glaubwürdigkeit seiner Behauptungen auch im Vergleich zur einschlägigen Berichtslage zu messen
Bei der Prüfung des Vorliegens der entschiedenen Sache ist auch vom VwG von der rechtskräftigen Vorentscheidung auszugehen, ohne deren sachliche Richtigkeit nochmals zu überprüfen; Identität der Sache liegt dann vor, wenn sich gegenüber der früheren Entscheidung weder die Rechtslage noch der ...
Es gibt kein abstraktes "Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens"

