Dem Willen des Gesetzgebers entsprechend kann eine Freiheitsbeschränkung iSd HeimAufG nur an jemandem vorgenommen werden, der grundsätzlich (noch) über die Möglichkeit zur willkürlichen körperlichen (Fort-)Bewegung (mit Ortsveränderung) verfügt; der Schutz des HeimAufG entfällt aber nicht ...
Bei der Beurteilung der Frage des Gewichts der einem Ehegatten zur Last gelegten Eheverfehlungen und ihrer Eignung, ein Erlöschen des Unterhaltsanspruchs bei (noch) aufrechtem Bestand der Ehe herbeizuführen, ist immer auf die Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen; ob bei grundlosem Verlassen ...
Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrags sagt noch nichts über seine Verbindlichkeit aus, also ob er etwa nichtig oder anfechtbar ist; lediglich dann, wenn ein Geschäft von vornherein als nichtig oder anfechtbar erkennbar ist, ist dieses nicht zu genehmigen
Für die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts ist die privatrechtliche Einigung der Miteigentümer maßgeblich; im hier zu beurteilenden Fall haben Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen an ihren Wohnungseigentumsobjekten und den allgemeinen Teilen in der Form vorgenommen, dass die ...
Bei der nachträglichen Überprüfung einer Maßnahme nach § 19a HeimAufG steht dem Einrichtungsleiter nach §§ 19a, 11 Abs 3 HeimAufG iVm § 48 Abs 1 AußStrG eine Revisionsrekursbeantwortung zu
Wenn es um die Bestellung eines Kollisionskurators geht, der den Betroffenen in einem Verfahren gegen den Sachwalter vertreten soll, ist der Betroffene selbst zur Stellung der erforderlichen Anträge und zur Rechtsmittelerhebung legitimiert
Dem Antragsgegner ist zuzugestehen, dass in der Entscheidung 5 Ob 2002/96i die Möglichkeit offen gelassen wurde, ausnahmsweise den Einwand des Rechtsmissbrauchs zuzulassen, wenn der antragstellende Mieter den zu behebenden Schaden in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise (§ 1295 Abs 2 ...
Eine Zwangslage ist dann anzunehmen, wenn der Vertragsgegner vor die Wahl gestellt ist, in den Vertrag einzutreten oder einen Nachteil zu erleiden, der nach vernünftigem Ermessen schwerer wiegt als der wirtschaftliche Verlust, den der Vertrag zur Folge hat; diese Zwangslage muss der andere Teil ...
Dem Willen des Gesetzgebers entsprechend kann eine Freiheitsbeschränkung iSd HeimAufG nur an jemandem vorgenommen werden, der grundsätzlich (noch) über die Möglichkeit zur willkürlichen körperlichen (Fort-)Bewegung (mit Ortsveränderung) verfügt; der Schutz des HeimAufG entfällt aber nicht ...
Bei der nachträglichen Überprüfung einer Maßnahme nach § 19a HeimAufG steht dem Einrichtungsleiter nach §§ 19a, 11 Abs 3 HeimAufG iVm § 48 Abs 1 AußStrG eine Revisionsrekursbeantwortung zu
Bei der Beurteilung der Frage des Gewichts der einem Ehegatten zur Last gelegten Eheverfehlungen und ihrer Eignung, ein Erlöschen des Unterhaltsanspruchs bei (noch) aufrechtem Bestand der Ehe herbeizuführen, ist immer auf die Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen; ob bei grundlosem Verlassen ...
Wenn es um die Bestellung eines Kollisionskurators geht, der den Betroffenen in einem Verfahren gegen den Sachwalter vertreten soll, ist der Betroffene selbst zur Stellung der erforderlichen Anträge und zur Rechtsmittelerhebung legitimiert
Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrags sagt noch nichts über seine Verbindlichkeit aus, also ob er etwa nichtig oder anfechtbar ist; lediglich dann, wenn ein Geschäft von vornherein als nichtig oder anfechtbar erkennbar ist, ist dieses nicht zu genehmigen
Dem Antragsgegner ist zuzugestehen, dass in der Entscheidung 5 Ob 2002/96i die Möglichkeit offen gelassen wurde, ausnahmsweise den Einwand des Rechtsmissbrauchs zuzulassen, wenn der antragstellende Mieter den zu behebenden Schaden in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise (§ 1295 Abs 2 ...
Für die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts ist die privatrechtliche Einigung der Miteigentümer maßgeblich; im hier zu beurteilenden Fall haben Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen an ihren Wohnungseigentumsobjekten und den allgemeinen Teilen in der Form vorgenommen, dass die ...
Eine Zwangslage ist dann anzunehmen, wenn der Vertragsgegner vor die Wahl gestellt ist, in den Vertrag einzutreten oder einen Nachteil zu erleiden, der nach vernünftigem Ermessen schwerer wiegt als der wirtschaftliche Verlust, den der Vertrag zur Folge hat; diese Zwangslage muss der andere Teil ...

