Die Beurteilung, ob der Kredit, der einer Forderungsanmeldung zugrunde liegt, in einer Krise gewährt worden ist, gehört zu den konkursspezifischen Pflichten des Insolvenzverwalters
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die Judikaturgrundsätze zu § 419 ZPO sind auf die Berichtigung der Sachentscheidung der Schlichtungsstelle iSd § 39 Abs 1 MRG und den Lauf der Frist nach § 40 Abs 1 MRG anzuwenden
In § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV wird nicht auf die in § 4 SchwerarbeitsV angesprochene Anzahl von Schwerarbeitstagen abgestellt, sondern auf das Vorliegen von lediglich sechs Arbeitstagen im Kalendermonat, an denen unregelmäßige Nachtarbeit geleistet wurde; ein Kalendermonat, der auch ein ...
Die Ansicht des Berufungsgerichts, dass für den Beginn der Verjährungsfrist die Kenntnis der Todesursache des Sohnes der Klägerin und die Tätigkeit der Erstbeklagten ausreichen, ist verkürzt; wie das Berufungsgericht an sich durchaus zutreffend ausführt, genügt für den Beginn der Verjährung ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Im Gegensatz zur nach § 532 ZPO geregelten Zuständigkeit kommt im Bereich des § 615 ZPO eine Heilung einer Unzuständigkeit nach § 104 Abs 3 JN in Betracht
§ 17 Abs 5 PSG ist analog auf Fälle anzuwenden, in denen die Privatstiftung nicht mit einem Vorstandsmitglied persönlich, sondern mit einer Gesellschaft, bei der ein Vorstandsmitglied einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist, Rechtsgeschäfte abschließt; auch solche Rechtsgeschäfte ...
Die Beurteilung, ob der Kredit, der einer Forderungsanmeldung zugrunde liegt, in einer Krise gewährt worden ist, gehört zu den konkursspezifischen Pflichten des Insolvenzverwalters
Die Ansicht des Berufungsgerichts, dass für den Beginn der Verjährungsfrist die Kenntnis der Todesursache des Sohnes der Klägerin und die Tätigkeit der Erstbeklagten ausreichen, ist verkürzt; wie das Berufungsgericht an sich durchaus zutreffend ausführt, genügt für den Beginn der Verjährung ...
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Die Judikaturgrundsätze zu § 419 ZPO sind auf die Berichtigung der Sachentscheidung der Schlichtungsstelle iSd § 39 Abs 1 MRG und den Lauf der Frist nach § 40 Abs 1 MRG anzuwenden
Im Gegensatz zur nach § 532 ZPO geregelten Zuständigkeit kommt im Bereich des § 615 ZPO eine Heilung einer Unzuständigkeit nach § 104 Abs 3 JN in Betracht
In § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV wird nicht auf die in § 4 SchwerarbeitsV angesprochene Anzahl von Schwerarbeitstagen abgestellt, sondern auf das Vorliegen von lediglich sechs Arbeitstagen im Kalendermonat, an denen unregelmäßige Nachtarbeit geleistet wurde; ein Kalendermonat, der auch ein ...
§ 17 Abs 5 PSG ist analog auf Fälle anzuwenden, in denen die Privatstiftung nicht mit einem Vorstandsmitglied persönlich, sondern mit einer Gesellschaft, bei der ein Vorstandsmitglied einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist, Rechtsgeschäfte abschließt; auch solche Rechtsgeschäfte ...

