Der Beweis einer Befriedigungsverletzung ist schon dann als erbracht anzusehen, wenn die Aussichtslosigkeit der anstehenden Exekutionsführung wahrscheinlich ist; der Gläubiger muss eine voraussichtlich erfolglose Exekution nicht etwa dazu betreiben, um dadurch den Beweis der Uneinbringlichkeit ...
Bei der Frage, wie weit das Unterlassungsgebot zu reichen hat, wird immer auf die Umstände des einzelnen Falls abzustellen sein; dabei kommt es insbesondere auf die Natur des Verstoßes und das bisherige Verhalten des Beklagten, aber auch auf eine Abwägung der Interessen beider Parteien an
Der vom Kläger als „Bearbeitung“ beanstandete Datenlink greift weder in das Programm des Klägers noch in die Struktur oder den Aufbau der vom Kläger angesprochenen Datenbank ein; diese blieb unverändert, es erfolgt lediglich ein automatisierter und damit rein mechanischer und nicht aus ...
Die Treuepflicht gilt nur für die Beziehungen der Gesellschafter bei aufrechtem Bestand des Gesellschaftsverhältnisses und nicht für die Grundsatzfrage der Beendigung (Umwandlung) der Gesellschaft; ein Recht der Minderheit auf Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses besteht nicht; ein ...
Eine Verpflichtung zur Berücksichtigung von bloß möglichen zukünftigen Ereignissen kann daraus aber nicht abgeleitet werden
§ 5 Abs 3 APG ist dahin zu verstehen, dass ein in der Höhe der bescheidmäßig zuerkannten Direktpension, die bei Eintritt eines neuen Versicherungsfalls tatsächlich in Anspruch genommen wird, berücksichtigter Abschlag bei der Berechnung der Pensionsleistung aus dem neuen Versicherungsfall zur ...
Die Erstellung des Jahresabschlusses zählt zu den zentralen Geschäftsleitungsaufgaben und stellt eine Kernverpflichtung der Geschäftsführung im Rahmen der Finanzgebarung dar; der Versuch, die Verantwortung auf andere Personen abzuschieben, geht daher ins Leere
Im Exequaturverfahren zur Übernahme der Strafvollstreckung ist die in Österreich zu vollstreckende Strafe unter weitestgehender Bedachtnahme auf die im Urteilsstaat verhängte Sanktion (nach Maßgabe des hier geltenden Sanktionensystems einschließlich der Strafbemessungsgrundsätze) zu bestimmen; ...
Der Beweis einer Befriedigungsverletzung ist schon dann als erbracht anzusehen, wenn die Aussichtslosigkeit der anstehenden Exekutionsführung wahrscheinlich ist; der Gläubiger muss eine voraussichtlich erfolglose Exekution nicht etwa dazu betreiben, um dadurch den Beweis der Uneinbringlichkeit ...
Eine Verpflichtung zur Berücksichtigung von bloß möglichen zukünftigen Ereignissen kann daraus aber nicht abgeleitet werden
Bei der Frage, wie weit das Unterlassungsgebot zu reichen hat, wird immer auf die Umstände des einzelnen Falls abzustellen sein; dabei kommt es insbesondere auf die Natur des Verstoßes und das bisherige Verhalten des Beklagten, aber auch auf eine Abwägung der Interessen beider Parteien an
§ 5 Abs 3 APG ist dahin zu verstehen, dass ein in der Höhe der bescheidmäßig zuerkannten Direktpension, die bei Eintritt eines neuen Versicherungsfalls tatsächlich in Anspruch genommen wird, berücksichtigter Abschlag bei der Berechnung der Pensionsleistung aus dem neuen Versicherungsfall zur ...
Der vom Kläger als „Bearbeitung“ beanstandete Datenlink greift weder in das Programm des Klägers noch in die Struktur oder den Aufbau der vom Kläger angesprochenen Datenbank ein; diese blieb unverändert, es erfolgt lediglich ein automatisierter und damit rein mechanischer und nicht aus ...
Die Erstellung des Jahresabschlusses zählt zu den zentralen Geschäftsleitungsaufgaben und stellt eine Kernverpflichtung der Geschäftsführung im Rahmen der Finanzgebarung dar; der Versuch, die Verantwortung auf andere Personen abzuschieben, geht daher ins Leere
Die Treuepflicht gilt nur für die Beziehungen der Gesellschafter bei aufrechtem Bestand des Gesellschaftsverhältnisses und nicht für die Grundsatzfrage der Beendigung (Umwandlung) der Gesellschaft; ein Recht der Minderheit auf Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses besteht nicht; ein ...
Im Exequaturverfahren zur Übernahme der Strafvollstreckung ist die in Österreich zu vollstreckende Strafe unter weitestgehender Bedachtnahme auf die im Urteilsstaat verhängte Sanktion (nach Maßgabe des hier geltenden Sanktionensystems einschließlich der Strafbemessungsgrundsätze) zu bestimmen; ...

