Bei der Übertretung des § 3 ÖffnungszeitenG 2003 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VstG; es wäre deshalb am Gewerbetreibenden gelegen gewesen, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spreche; ihn traf jedenfalls die grundsätzliche Verpflichtung, ...
Der VwGH hat im Erkenntnis vom 8. September 2015, Ra 2015/18/0113 bis 0120, ausdrücklich festgehalten, dieses Erkenntnis darf nicht so verstanden werden, dass damit abschließend über die Frage entschieden wird, ob die aktuelle Lage in Ungarn einer Rücküberstellung von asylwerbenden Parteien im ...
Eine grundsätzliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn die in der Revision aufgeworfene Frage durch die - zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare - Rsp des VwGH bereits geklärt wurde
Auch wenn dem Richter des VwG Verfahrensfehler vorgehalten werden, bildet dies - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen
Ist über die Zulässigkeit einer durch das öffentliche Interesse bestimmten Eigentumsbeschränkung zu entscheiden, muss die Auswahl ausschließlich nach generell gültigen und daher von privaten Rechtsgeschäften unbeeinflussten Merkmalen vorgenommen werden
Das BFA und VwG haben in Bezug auf die Frage, ob der Sicherungszweck der Schubhaft noch gegeben ist, von Amts wegen auf eine bindende Empfehlung des EGMR Bedacht zu nehmen; jedenfalls nach dem Vorliegen einer Empfehlung des EGMR ist von einer maßgeblichen Relativierung des Sicherungsbedarfs und ...
Bei einem aufrechten rechtlichen Interesse an einer Sachentscheidung über den Fristsetzungsantrag wäre dieser als zulässig und begründet anzusehen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei der Übertretung des § 3 ÖffnungszeitenG 2003 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VstG; es wäre deshalb am Gewerbetreibenden gelegen gewesen, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spreche; ihn traf jedenfalls die grundsätzliche Verpflichtung, ...
Ist über die Zulässigkeit einer durch das öffentliche Interesse bestimmten Eigentumsbeschränkung zu entscheiden, muss die Auswahl ausschließlich nach generell gültigen und daher von privaten Rechtsgeschäften unbeeinflussten Merkmalen vorgenommen werden
Der VwGH hat im Erkenntnis vom 8. September 2015, Ra 2015/18/0113 bis 0120, ausdrücklich festgehalten, dieses Erkenntnis darf nicht so verstanden werden, dass damit abschließend über die Frage entschieden wird, ob die aktuelle Lage in Ungarn einer Rücküberstellung von asylwerbenden Parteien im ...
Das BFA und VwG haben in Bezug auf die Frage, ob der Sicherungszweck der Schubhaft noch gegeben ist, von Amts wegen auf eine bindende Empfehlung des EGMR Bedacht zu nehmen; jedenfalls nach dem Vorliegen einer Empfehlung des EGMR ist von einer maßgeblichen Relativierung des Sicherungsbedarfs und ...
Eine grundsätzliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn die in der Revision aufgeworfene Frage durch die - zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare - Rsp des VwGH bereits geklärt wurde
Bei einem aufrechten rechtlichen Interesse an einer Sachentscheidung über den Fristsetzungsantrag wäre dieser als zulässig und begründet anzusehen
Auch wenn dem Richter des VwG Verfahrensfehler vorgehalten werden, bildet dies - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen
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