Die Regelung des § 21 Abs 7 BFA-VG steht in Einklang mit Art 47 Abs 2 GRC
Hat das VwG jedoch keine diesbezüglichen Zweifel, hat es weder weitere Ermittlungen iSd § 37 AVG noch ein Verbesserungsverfahren nach § 13 Abs 3 AVG durchzuführen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Wenn die Vorinstanzen das heimliche Verabreichen eines Psychopharmakums in den für den Antragsgegner vorgesehenen Kaffee als ausreichenden körperlichen Angriff iSd Gesetzes angesehen haben, hält sich dies im Rahmen der Judikatur und kann mit dem Argument, der Vorfall sei „lächerlich“ ...
Das VwG hat seine Entscheidung an der zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage auszurichten; dieser Zeitpunkt ist bei der Entscheidung durch einen Einzelrichter der Zeitpunkt der Zustellung (oder Verkündung) der Entscheidung des VwG; dabei kommt es bei Zustellung im Wege ...
Der Rechtsanwalt muss gegenüber seinen Mitarbeitern (auch den juristischen) der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht nachkommen; für die richtige Beachtung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich immer der Rechtsanwalt selbst verantwortlich; im Hinblick auf die ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Gem § 122 Abs 1 AußStrG ist das Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters in jeder Lage einzustellen, wenn das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Sachwalter nicht zu bestellen ist; für die Fortsetzung des Verfahrens genügt grundsätzlich schon die bloße Möglichkeit, dass es nach ...
Die Regelung des § 21 Abs 7 BFA-VG steht in Einklang mit Art 47 Abs 2 GRC
Das VwG hat seine Entscheidung an der zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage auszurichten; dieser Zeitpunkt ist bei der Entscheidung durch einen Einzelrichter der Zeitpunkt der Zustellung (oder Verkündung) der Entscheidung des VwG; dabei kommt es bei Zustellung im Wege ...
Hat das VwG jedoch keine diesbezüglichen Zweifel, hat es weder weitere Ermittlungen iSd § 37 AVG noch ein Verbesserungsverfahren nach § 13 Abs 3 AVG durchzuführen
Der Rechtsanwalt muss gegenüber seinen Mitarbeitern (auch den juristischen) der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht nachkommen; für die richtige Beachtung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich immer der Rechtsanwalt selbst verantwortlich; im Hinblick auf die ...
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