Die Behörde hat im ordentlichen Verfahren auf den Inhalt einer außer Kraft getretenen Strafverfügung keine Rücksicht zu nehmen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Der Regress-/Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners iZm der (alleinigen) Tilgung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens ist von Art 7 Nr 1 lit b zweiter Gedankenstrich EuGVVO 2012 erfasst; für die Entscheidung über eine solche Regressklage ist – auch (vgl zum Gericht des Wohnsitzes der ...
§ 382e Abs 2 EO sieht eine Verlängerung der Geltungsfrist der einstweiligen Verfügung nach Zuwiderhandlung durch den Antragsgegner für längstens ein Jahr vor; in JAB 106 BlgNR 24. GP 12 wird ausgeführt, dass dann, wenn durch einen Verstoß gegen das Kontaktverbot das Fortbestehen der ...
Zu § 67d AVG (in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung) vertrat der VwGH den Grundsatz, wonach ein wirksamer Verzicht auf die Durchführung einer auf Grund des Art 47 Abs 2 GRC gebotenen mündlichen Verhandlung etwa dann anzunehmen ist, wenn ein rechtskundig vertretener Berufungswerber ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Wird die örtliche Unzuständigkeit bejaht und eine Überweisung ausgesprochen, gilt der Rechtsmittelausschluss des § 261 Abs 6 ZPO nicht für die zugleich bejahte internationale Zuständigkeit
Beendigungsansprüche sind bei einem befristeten Dienstverhältnis nur für die Zeit der fiktiven gesetzlichen Kündigungsfrist und des fiktiven gesetzlichen Kündigungstermins unter Vernachlässigung der Befristung gesichert
Die Behörde hat im ordentlichen Verfahren auf den Inhalt einer außer Kraft getretenen Strafverfügung keine Rücksicht zu nehmen
Zu § 67d AVG (in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung) vertrat der VwGH den Grundsatz, wonach ein wirksamer Verzicht auf die Durchführung einer auf Grund des Art 47 Abs 2 GRC gebotenen mündlichen Verhandlung etwa dann anzunehmen ist, wenn ein rechtskundig vertretener Berufungswerber ...
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Der Regress-/Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners iZm der (alleinigen) Tilgung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens ist von Art 7 Nr 1 lit b zweiter Gedankenstrich EuGVVO 2012 erfasst; für die Entscheidung über eine solche Regressklage ist – auch (vgl zum Gericht des Wohnsitzes der ...
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§ 382e Abs 2 EO sieht eine Verlängerung der Geltungsfrist der einstweiligen Verfügung nach Zuwiderhandlung durch den Antragsgegner für längstens ein Jahr vor; in JAB 106 BlgNR 24. GP 12 wird ausgeführt, dass dann, wenn durch einen Verstoß gegen das Kontaktverbot das Fortbestehen der ...
Beendigungsansprüche sind bei einem befristeten Dienstverhältnis nur für die Zeit der fiktiven gesetzlichen Kündigungsfrist und des fiktiven gesetzlichen Kündigungstermins unter Vernachlässigung der Befristung gesichert

