Nach einem Vertragsrücktritt kommt es auf die erklärte Bereitschaft (des Übergebers) zur Verbesserung (Lieferung) ebenso wenig an, wie auf eine (ohne Zutun des Übernehmers) real vorgenommene Verbesserung oder Lieferung, außer der Gewährleistungsberechtigte hätte die nachträgliche ...
Ob der Anleger eine andere (oder gar keine) Veranlagungsentscheidung getroffen hätte, ist eine Frage der Beweiswürdigung
In Ansehung der bedeutsamen Funktion, die dem Sachverständigen bei der Wahrheitsfindung im gerichtlichen und behördlichen Verfahren obliegt, darf nicht der leiseste Zweifel an seiner Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt, Charakterstärke sowie an seinem Pflichtbewusstsein bestehen; bei dieser ...
Im Abbruchverfahren nach § 35 Abs 2 NÖ BauO 2014 kommt es auf die Frage der Bewilligungsfähigkeit der betreffenden Bauwerke nicht an
Die Erstbeklagte wohnte nicht bei der Zweitbeklagten, sie war (nur) Besucherin; Verdachtsmomente, wie ein geäußertes Interesse am Lenken des Fahrzeugs, Versuche zu solchen Handlungen in der Vergangenheit, offenbare „Autoleidenschaft“ oder ähnliches lagen nach der unwidersprochenen ...
Ebensowenig wie vom Halter eines Parkplatzes verlangt werden kann, diesen gleichzeitig an allen Stellen zu räumen und zu streuen, erscheint die Auffassung des Berufungsgerichts korrekturbedürftig, das Unterlassen von Streumaßnahmen auf den (rund 1 m breiten) Zwischenräumen zwischen den geparkten ...
Eine Arbeitskräfteüberlassung iSd AÜG liegt vor, wenn der Tatbestand auch nur einer der vier Ziffern des § 4 Abs 2 AÜG erfüllt ist, selbst wenn die zu Grunde liegende Vereinbarung zivilrechtlich als Werkvertrag einzustufen wäre
Wenn das BVwG davon ausgeht, dass der Verfahrensmangel der unterlassenen Beistellung des Rechtsvertreters durch die Aufhebung des Bescheides gem § 21 Abs 3 BFA-VG saniert werden könne, indem das BFA dem Mitbeteiligten in ordnungsgemäßer Weise Parteiengehör einräumt und den Mitbeteiligten unter ...
Nach einem Vertragsrücktritt kommt es auf die erklärte Bereitschaft (des Übergebers) zur Verbesserung (Lieferung) ebenso wenig an, wie auf eine (ohne Zutun des Übernehmers) real vorgenommene Verbesserung oder Lieferung, außer der Gewährleistungsberechtigte hätte die nachträgliche ...
Die Erstbeklagte wohnte nicht bei der Zweitbeklagten, sie war (nur) Besucherin; Verdachtsmomente, wie ein geäußertes Interesse am Lenken des Fahrzeugs, Versuche zu solchen Handlungen in der Vergangenheit, offenbare „Autoleidenschaft“ oder ähnliches lagen nach der unwidersprochenen ...
Ob der Anleger eine andere (oder gar keine) Veranlagungsentscheidung getroffen hätte, ist eine Frage der Beweiswürdigung
Ebensowenig wie vom Halter eines Parkplatzes verlangt werden kann, diesen gleichzeitig an allen Stellen zu räumen und zu streuen, erscheint die Auffassung des Berufungsgerichts korrekturbedürftig, das Unterlassen von Streumaßnahmen auf den (rund 1 m breiten) Zwischenräumen zwischen den geparkten ...
In Ansehung der bedeutsamen Funktion, die dem Sachverständigen bei der Wahrheitsfindung im gerichtlichen und behördlichen Verfahren obliegt, darf nicht der leiseste Zweifel an seiner Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt, Charakterstärke sowie an seinem Pflichtbewusstsein bestehen; bei dieser ...
Eine Arbeitskräfteüberlassung iSd AÜG liegt vor, wenn der Tatbestand auch nur einer der vier Ziffern des § 4 Abs 2 AÜG erfüllt ist, selbst wenn die zu Grunde liegende Vereinbarung zivilrechtlich als Werkvertrag einzustufen wäre
Im Abbruchverfahren nach § 35 Abs 2 NÖ BauO 2014 kommt es auf die Frage der Bewilligungsfähigkeit der betreffenden Bauwerke nicht an
Wenn das BVwG davon ausgeht, dass der Verfahrensmangel der unterlassenen Beistellung des Rechtsvertreters durch die Aufhebung des Bescheides gem § 21 Abs 3 BFA-VG saniert werden könne, indem das BFA dem Mitbeteiligten in ordnungsgemäßer Weise Parteiengehör einräumt und den Mitbeteiligten unter ...

