Auf Basis eines Exekutionstitels, der noch im Anwendungsbereich der EuGVVO aF erging, kann in Österreich erst nach Vollstreckbarerklärung Exekution geführt werden; aus § 2 Abs 2 EO ergibt sich damit im Umkehrschluss, dass Titel aus anderen Mitgliedstaaten, die einer Vollstreckbarerklärung ...
Jedenfalls bei privatrechtlicher Gestaltung der Verjährungsfrage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds kann dieser Umstand im IESG-rechtlichen Verfahren selbständig geprüft werden; in diesem Fall ist auch die rechtskräftige Entscheidung über den Verjährungseinwand im Vorverfahren nicht von der ...
Der Stimmrechtsausschluss tritt nicht nur für den betroffenen Aktionär ein, sondern gilt für jeden, der seine Stimmberechtigung von diesem - etwa als (fremdnütziger)Treuhänder - ableitet
Auch wenn das unzuständige Gericht den Antrag gem § 44 JN an das zuständige Gericht überweisen muss, kann die Einbringung eines Exekutionsantrags bei „irgendeinem“ Gericht kein tauglicher Antrag (iSe „Wahrung“ des Einbringungsmonats iSd § 8 UVG) sein; maßgeblich ist vielmehr das ...
Die vom Berufungsgericht aus den Umständen dieses Falls (Kaufanbot iZm dem Mietvertragsabschluss und dessen Befristung bis drei Monate vor Ablauf des befristeten Mietverhältnisses) gezogene Schlussfolgerung, dass der hypothetische Parteiwille nicht auf eine vom Bestand des Mietvertrags ...
Es kann zwanglos davon ausgegangen werden, dass der Börseabgang einer AG infolge deren Verschmelzung auf eine nicht börsenotierte Holding zu einem Wertverlust der Streubesitzaktien infolge deren eingeschränkter Handelbarkeit führen wird
Die bloße Weiterleitung einer vom Angeklagten verfassten Grundrechtsbeschwerde durch den Verteidiger an das Gericht erfüllt nicht das Erfordernis, dass diese von einem Verteidiger unterschrieben sein muss
Das Berufungsgericht hat lediglich 50 % dieser Kosten als die Unterhaltsbemessungsgrundlage schmälernd berücksichtigt; diese Rechtsansicht ist im Hinblick auf die wesentlich kostengünstigeren Reisemöglichkeiten mit Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln jedenfalls vertretbar
Auf Basis eines Exekutionstitels, der noch im Anwendungsbereich der EuGVVO aF erging, kann in Österreich erst nach Vollstreckbarerklärung Exekution geführt werden; aus § 2 Abs 2 EO ergibt sich damit im Umkehrschluss, dass Titel aus anderen Mitgliedstaaten, die einer Vollstreckbarerklärung ...
Die vom Berufungsgericht aus den Umständen dieses Falls (Kaufanbot iZm dem Mietvertragsabschluss und dessen Befristung bis drei Monate vor Ablauf des befristeten Mietverhältnisses) gezogene Schlussfolgerung, dass der hypothetische Parteiwille nicht auf eine vom Bestand des Mietvertrags ...
Jedenfalls bei privatrechtlicher Gestaltung der Verjährungsfrage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds kann dieser Umstand im IESG-rechtlichen Verfahren selbständig geprüft werden; in diesem Fall ist auch die rechtskräftige Entscheidung über den Verjährungseinwand im Vorverfahren nicht von der ...
Es kann zwanglos davon ausgegangen werden, dass der Börseabgang einer AG infolge deren Verschmelzung auf eine nicht börsenotierte Holding zu einem Wertverlust der Streubesitzaktien infolge deren eingeschränkter Handelbarkeit führen wird
Der Stimmrechtsausschluss tritt nicht nur für den betroffenen Aktionär ein, sondern gilt für jeden, der seine Stimmberechtigung von diesem - etwa als (fremdnütziger)Treuhänder - ableitet
Die bloße Weiterleitung einer vom Angeklagten verfassten Grundrechtsbeschwerde durch den Verteidiger an das Gericht erfüllt nicht das Erfordernis, dass diese von einem Verteidiger unterschrieben sein muss
Auch wenn das unzuständige Gericht den Antrag gem § 44 JN an das zuständige Gericht überweisen muss, kann die Einbringung eines Exekutionsantrags bei „irgendeinem“ Gericht kein tauglicher Antrag (iSe „Wahrung“ des Einbringungsmonats iSd § 8 UVG) sein; maßgeblich ist vielmehr das ...
Das Berufungsgericht hat lediglich 50 % dieser Kosten als die Unterhaltsbemessungsgrundlage schmälernd berücksichtigt; diese Rechtsansicht ist im Hinblick auf die wesentlich kostengünstigeren Reisemöglichkeiten mit Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln jedenfalls vertretbar

